Kündigungsfrist Zeitarbeit, bei Übernahme

Ich bin zur Zeit bei randstad angestellt und nun will mich ein „Kunde“ übernehmen. Wie ist es da mit den Kündigungsfristen? Kann ich da einfach so aus meinem Zeitarbeitsvertrag raus, oder muss ich die tariflich gebundene Kündigungsfrist halten?

Wenn Du noch in der Probezeit bist, kommst Du sehr schnell raus, nach 1 oder 2 Wochen. Lies mal im Arbeitsvertrag und im Heftchen mit dem Tarifvertrag nach.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html, also für Arbeitnehmer 4 Wochen auf den 15. oder auf das Monatsende.

Am geschicktesten wäre es sicher, Du unterzeichnest den Arbeitsvertrag beim Kunden und kündigst dann bei Randstad. Wann Du für den neuen Arbeitgeber frei bist, ergibt sich aus Deiner Kündigungsfrist. Z.B. könntest Du jetzt zum 15. Juni kündigen und an diesem Tag den neuen Vertrag antreten.

Wenn Du schon früher beim neuen AG anfangen kannst, lassen sich die von Randstad vllt. schon vorher aus dem Arbeitsvertrag raus. Ich habe das selbst erlebt, vllt. sind die bei Dir auch kulant.

Manchmal schliessen ZAF einen Vertrag mit dem Entleiher worin steht, dass bei Übernahme eines Leiharbeiters eine Vermittlungsprovision fällig wird. Das ist aber rechtswidrig.

Zu allerletzt: erst kündigen wenn Du den neuen Vertrag in der Hand hast bzw. eine schriftliche Bescheinigung. Solltest Du arbeitslos werden, gibt es eine Sperre.

Sie müssen, so wie in jedem anderen Fall auch, Ihre Kündigungsfristen einhalten. Ich würde aber an Ihrer Stelle mit dem Zeitarbeitsunternehmen sprechen. Zum einen kann es sein dass sie gar nicht so ohne weiteres zum Kunden wechseln können ( Rahmenvertrag o.ä. ), zum anderen könnte es aber auch sein das das Zeitarbeitsunternehmen aufgrund der guten Geschäftsbeziehung zum Kunden sogar gänzlich auf eine Kündigungsfrist verzichtet.

Viel Erfolg.

Ich bin zur Zeit bei randstad angestellt und nun will mich ein
„Kunde“ übernehmen. Wie ist es da mit den Kündigungsfristen?
Kann ich da einfach so aus meinem Zeitarbeitsvertrag raus,
oder muss ich die tariflich gebundene Kündigungsfrist halten?

Hallo Jenova,

soweit ich weiß muss der Betrieb, der dich übernehmen will, eine „Ablöse“ für dich bezahlen, sofern du weniger als 6 Monate bei ihm „im Einsatz“ bist.

Diese legt sich in der Regel in 6 Monatsgehältern fest.

Deshalb würde ich das erstmal abklären, bevor du deinen Vertrag kündigst.

Gruß Sascha 1991

Ich bin zur Zeit bei randstad angestellt und nun will mich ein
„Kunde“ übernehmen. Wie ist es da mit den Kündigungsfristen?
Kann ich da einfach so aus meinem Zeitarbeitsvertrag raus,
oder muss ich die tariflich gebundene Kündigungsfrist halten?

Ja, die tarifliche Kündigungsfrist ist einzuhalten.

Ich würde es so machen:
Schriftliche Zusage vom neuen AG holen.
Mit ranstad-Disponenten reden, wann die Kündigungsfrist endet, bzw. ob man früher raus kommt.
Wenn ja: alles OK
Wenn nein: dann eben die Frist abarbeiten.

Wichtig ist:
Weder mit der Zeitarbeitsfirma noch mit dem neuen Arbeitgeber auf Konfrontation gehen - Bringt nur schlechten Ruf.

Gruß
Harry

Ich bin zur Zeit bei randstad angestellt und nun will mich ein
„Kunde“ übernehmen. Wie ist es da mit den Kündigungsfristen?
Kann ich da einfach so aus meinem Zeitarbeitsvertrag raus,
oder muss ich die tariflich gebundene Kündigungsfrist halten?

Sie sollten die Kündigungsfrist auf jeden Fall einhalten. Jede andere Kündigung durch sie würde als fristlose Kündigung eingestuft. Diese könnte von der BA (Arbeitsamt) bei einer späteren Arbeitslosigkeit zur Verhängung einer dreimonatigen Sperrfrist beim Leistungsbezug als begründung herangezogen werden. Lassen Sie doch die Kundenfirma mit Randstatt über die Vertragsbeendigung verhandeln.

Dietmar Richter

Hallo, ja diese Frist ist bindend. Zumal idR eine Vermittlungsgebühr vom Kunden gezählt wir. Hierzu kommt es aber darauf an wie lange der Einsatz schon bestand.
Abhilfe kann hier nur eine Einigung mit RS schaffen.

Was will denn der neue Arbeitgeber? VG

Ich bin zur Zeit bei randstad angestellt und nun will mich ein
„Kunde“ übernehmen. Wie ist es da mit den Kündigungsfristen?
Kann ich da einfach so aus meinem Zeitarbeitsvertrag raus,
oder muss ich die tariflich gebundene Kündigungsfrist halten?

hallo Jenova,

ert einmal herzlichen glückwunsch.
prinzipiell musst du dich an vertraglich vereinbarte kündigungsfrist halten. das kann nur mit rücksprache mit deinem arbeitgeber geändert werden.
ich gehe davon aus wenn sich dein neuer arbeitgeber auf die beine stellt dann macht das dein arbeitgeber, er möchte ja keinen kunden los werden.
rede einfach mit beiden.

lg
time sklave

Ich bin zur Zeit bei randstad angestellt und nun will mich ein
„Kunde“ übernehmen. Wie ist es da mit den Kündigungsfristen?
Kann ich da einfach so aus meinem Zeitarbeitsvertrag raus,
oder muss ich die tariflich gebundene Kündigungsfrist halten?