sind Verträge für einen Internetzugang zulässig, die nur zu
Jahresbeginn gekündigt werden können, andernfalls erfolgt eine
automatische Verlängerung um ein Jahr !?
Ja, sind sie, wenn in den AGB das so drin steht. Und jeder
der einen Vertrag abschließt erkennt diese AGB an. Vorher!!!
Ist sowas überhaupt rechtl. möglich / erlaubt ?
du widersprichst dir doch selbst, wenn du hier schreibst, die vereinbarungen sind zulässig, wenn sie in den agb stehen, unten aber nur „im rahmen der gesetzlichen möglichkeiten“. im übrigen ist die aussage „die vereinbarung ist wirksam, wenn sie in den agb steht“ ein zirkelschluss.
Wenn ich eine Leistung anbiete, dann mach ich auch die Regeln.
Solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Da wir
Vertragsfreiheit haben, kann im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten jeder einen Vertrag so gestalten wie er es
möchte.
genau das soll verhindert werden: dass der oftmals stärkere unternehmer seine position zulasten des kunden ausnutzt. dafür gab es früher das agbg und heute die §§ 307ff. bgb.
man sollte sich daher das gesetz auch einmal durchlesen, vllt. findet man den § 309 Nr.9c bgb : http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html
leider fehlen entscheidende sachverhaltsangaben.
es handelt sich bei dem vertrag über den internetzugang um einen dienstvertrag (BGH Beschluss vom 23. März 2005, Az.: III ZR 338/04).
aber was steht denn genau in den agb ?
z.b. wäre die klausel dann unwirksam, wenn der vertrag im august für ein jahr mit dem genannten kündigungszeitpunkt geschlossen worden wäre.
oder die klausel wäre unwirksam, wenn sie in Verbindung einer dreimonatigen Kündigungsfrist die Vorgabe der kündigung zum Jahresbeginn enthielte (so MK-kieninger § 309 nr.9 rn. 19 m.w.n.)
die frage, ob die klausel hier wirksam ist, lässt sich also bisher nicht beantworten…