Kündigungsfrist zum Monatsende - Wechsel zum 15.?

Hallo zusammen, kann man ein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist sechs Wochen zum Monatsende auch zum fünfzehnten des Folgemonats (d.h. 2 Wochen später) kündigen, um dem Arbeitgeber noch entgegen zu kommen. Wie wäre hier dann der Ablauf und was ist bei der Kündigung zu beachten?

Hallo,

wenn du kündigst und der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dann spricht nichts dagegen. Grundsätzlich gilt: Man kann alles verhandeln, wenn es beide wollen. Bedenke aber unbedingt die Sperrfristen.

Viele Grüße
Andreas

entschuldigung dazu kann ich leider nichts sagen, da kenn ich mich nich aus

Hallo,

sie müssen in ihrem Arbeitsvertrag nachschauen, dort steht genau die Kündigungsfristen. Sie haben Vorrang vor dem gesetzlichen Fristen. Wenn nicht drin steht, dann ist 4 Wochen zum 15 oder Monatsende. Anders geht es nicht.

Gruß
Marinel

Guten Morgen,

selbstverständlich können Sie auch eine längere Kündigungsfrist wählen. Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht nur ein Mindestmaß vor. Bei der Kündigung ist nur zu beachten, dass sie schriftlich erfolgen muss.

Schönen Gruß

Holger

Klar geht das. Solange die Mindestkündigungsfrist eingehalten ist, kann der Austrittstermin immer später liegen. So willst du das ja auch im Interesse des Arbeitgebers. Der Ablauf ist ganz normal: Schriftliche Kündigung zum …

Hallo d.snyder,

ein Arbeitsvertrag ist wie jeder sonstige Vertrag für die Vetragsparteien bindend, kann also nur einvernehmlich verändert werden. Dies gilt auch für die Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Dort sind aus Schutzgründen Mindestkündigungszeiten festgelegt. In Tarifverträgen können beiderseitig geltende kürzere oder längere Kundigungsfristen vereinbart werden.

Es ist üblich, dass das jeweilige Ende der Kündigungsfrist auf das Montsende oder das Quartalsende festgelegt ist, das hat hauptsächlich abrechnungstechnische Gründe.

Einvernehmlich kann das geändert werden, dies muss aber schriftlich vereinbart werden.Es müsste auch schriftlich bestätigt werden, dass der abweichende Termin der Beendigung des Aarbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgte.

Da aber in der Regel ein neues Arbeitsverhältnis immer zum Monatanfang begonnen wird stellt sich die Frage nach der Zwischenzeit. Für diese Zeit hat man dann keinen Nachweiß für seine Beschäftigung. (Rente, Krankenversicherung usw.)

Die Sache ist rechtlich sicher möglich, ob aber auch praktisch vernünftig?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

wenn der Kündigungstermin zum Monatsende lautet, dann ist eine Kündigung auch nur zum Monatsende möglich. Wenn der Abrbeitgeber Interesse hat, jemand zum Beispiel zur Übergabe weiter zu verpflichten, dann kann man dieses im gegenseitigen einvernehmen machen, dann aber schriftlich niederlegen.

Hallo,

wenn Kündigungsfrist zum Monatsende vertraglich festgelegt ist, musst du auch zum Monatsende kündigen mit der angegebenen Frist. Ich gehe davon aus, dass du die zwei Wochen bis zur nächsten Anstellung überbrücken möchtest. Der AG wird dich aber sicherlich nicht länger beschäftigen als er muss, da du für Ihn langfristig verloren bist. Somit kannst du nur das Gespräch suchen.Du empfindest es als Entgegenkommen, der AG wird dies sicherlich nicht so sehen, es sei denn dein Arbeitsplatz erfordert eine lange Einarbeitungszeit für deinen Nachfolger.

Viel Erfolg
Milan

ich würde mit dem arbeitgeber direkt in verbindung treten ist immer vom vorteil für dich
Hallo zusammen, kann man ein Arbeitsverhältnis mit einer
Kündigungsfrist sechs Wochen zum Monatsende auch zum
fünfzehnten des Folgemonats (d.h. 2 Wochen später) kündigen,
um dem Arbeitgeber noch entgegen zu kommen. Wie wäre hier dann
der Ablauf und was ist bei der Kündigung zu beachten?

Hallo,
Maßgeblich für eine Kündigung sind die Bestimmungen des BGB - Bürgerliches Gesetzbuch. Hinzu kommen die Regelungen, die ein Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wurden. Sie wären also an die vereinbarte Kündigungsfrist gebunden. An Ihrer Stelle würde ich das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen um eine eventuelle Lösung zu finden, verbrannte Erde hinterlassen würde ich nicht raten.
Gruß
Dieter Kühn

Hallo zusammen, kann man ein Arbeitsverhältnis mit einer
Kündigungsfrist sechs Wochen zum Monatsende auch zum
fünfzehnten des Folgemonats (d.h. 2 Wochen später) kündigen,
um dem Arbeitgeber noch entgegen zu kommen. Wie wäre hier dann
der Ablauf und was ist bei der Kündigung zu beach

nur wenn der arbeitgeber zustimmt

hallo
sich mit der personalabteilung zusammen setzen und es besprechen halte ich für die beste lösung

Hallo,
natürlich kann man alles, es sollte dann nur schriftlich fixiert werden und ggf. Fristen der ARGE o.ä. beachtet werden.
Gruß

6 Wochen zum Monatsende ist die Mindestkuendigungsfrist, natuerlich kannst Du diese Frist auch um zwei Wochen verlaengern, d.h. also die 6 Wochen zum Monatsende einhalten und dann das Angebot machen, auch bis zum 15. zu bleiben.
2 Wochen Urlaub sind aber auch ganz schoen.
LG