Kündigungsfrist Zwischenmiete im WG-Zimmer?

Hallo zusammen,

Vielleicht kann jemand mir ein paar Sachen erklären.

Ich wohne in einer WG. X ist Hauptmieter und 3 anderen Personen stehen als Untermieter im Vertrag. Y ist ein Untermieter und Ich habe mit Y einen Zwischenmietvertrag für 6 Monate abgeschlossen. Das Zimmer ist voll möbliert und steht im Zwischenmietvertrag dass Ich alles in der Wohnung nützen darf (Internet, Küche, Waschmaschine…).
Y hat sein Auslandsemester verlängert und Ich habe mündlich gesagt daß Ich interessiert war, noch ein paar Monate zu bleiben. Wir haben keinen zusätzliche Vertrag für die Verlängerung abgeschlossen.

Jetzt sind die 6 Monate vorbei. Ich habe eine andere Wohnung gefunden. Ich habe die andere Mitbewohner gesagt daß Ich einen Nachmieter suchen werde.

Bin Ich verpflichtet die Miete nach Ablauf der 6 Monaten zu zahlen? Was wäre die Kündigungsfrist in meinem Fall? Dürfen die andere Mitbewohner alle potenzielle Nachmieter ablehnen, falls Ich jemanden finde und die Mitbewohner nicht einverstanden sind?

Vielen Dank im voraus für die Antwort.

Normalerweise legt man die Kündigungsfristen schriftlich fest, wenn man einen Zwischenmietvertrag abschliesst. Mündliche Absprachen sind nie rechtsgültig.

Ob die Mitbewohner einen Nachmieter ablehnen dürfen und dann weiter Miete gezahlt werden muss - das entzieht sich meiner Kenntnis.

Meines Erachtens kann jemand ausziehen, wenn der Mietvertrag abgelaufen ist. Ohne Miete weiter zahlen zu müssen.

Hallo,

  1. als Grundregel sagt man, dass 3 potentielle Nachmieter „gebracht“ werden müssen - dies ist ausreichend.
  2. Wenn Sie keinen gültigen Mietvertrag haben (Ablauf 6 Monate) können Sie selbstverständlich ausziehen. Da Sie aber mündlich die Nachmietersuche zugesichert haben, würde ich dies einhalten.
  3. Was die weitergehende Zahlung der Miete betrifft, sollten Sie in Ihren Mietvertrag sehen, welche Kündigungsfrist dort eingetragen wurde…ich gehe aufgrund Ihrer Erklärung davon aus, dass im Mietvertrag keine Option auf Verlängerung enthalten ist - somit ist auch keine weitergehende Mietzahlung erforderlich.

Ich weise daraufhin, dass ich diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe, jedoch kein Fachanwalt für Mietrecht bin.

Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo zusammen,Hallo Chris.

Vielleicht kann jemand mir ein paar Sachen erklären.wenn ich dich Richtig Verstehe,hast du nichts zu befürchten und hast Gute Karten. Denn es Handelt sich um ein Zeitvertrag unter einem Jahr, Kurzzeitvertrag.

Ich wohne in einer WG. X ist Hauptmieter und 3 anderen
Personen stehen als Untermieter im Vertrag. Y ist ein
Untermieter und Ich habe mit Y einen Zwischenmietvertrag für 6
Monate abgeschlossen. (Ich vermute mal ganz Frech das Y gar keine Berechtigung hatte mit dir ein Untervertrag zu machen? Normal darf soetwas nur der Hauptmieter der Wohnung machen oder er hat in den Unterverträgen Ausdrücklich das Recht an weitere Untervermietung an Sie weitergegeben? Was Rechtlich nicht so Leicht geht.Das Zimmer ist voll möbliert und steht
im Zwischenmietvertrag dass Ich alles in der Wohnung nützen
darf (Internet, Küche, Waschmaschine…).
Y hat sein Auslandsemester verlängert und Ich habe mündlich
gesagt daß Ich interessiert war, noch ein paar Monate zu
bleiben. Wir haben keinen zusätzliche Vertrag für die
Verlängerung abgeschlossen. Im Normalfall steht in jedem Vertrag- Mündliche Zusagen werden nicht Anerkannt, NUR SCHRIFTLICH. Du hast ein Vertrag über 6 Monate und nach Ablauf der Zeit kannst du gehen ohne ein Nachmieter zu bringen. Zum Einem müste es im Vertrag stehen das du Verpflichtet bist nach Mietende ein Neuen Untermieter zu bringen, was aber bestimmt nicht dort steht oder? Zum anderem denke ich, die 3 suchen sich Lieber selbst jemand der zu ihnen Passt als wenn du Irgendjemand Besorgst?

Jetzt sind die 6 Monate vorbei. Ich habe eine andere Wohnung
gefunden. Ich habe die andere Mitbewohner gesagt daß Ich einen
Nachmieter suchen werde.Sagte ich Schon, du kannst es, must aber nicht, wenn es nicht so im Vertrag steht. Seid ihr auch weiterhin Freunde, würde ich mich an mein Wort halten, seht ihr euch nicht mehr,Rechtlich können Sie nichts.

Bin Ich verpflichtet die Miete nach Ablauf der 6 Monaten zu
zahlen? Wenn du ein Auto Mietest und es nach einer Std. abgeben must, zahlst du doch auch nicht weiter, der Vertrag lief über Eine Std. und Ende ist.Es sei denn im Vertrag steht, du must bis das Zimmer Neu Vermietet ist für die Kosten aufkommen. Auch Kündigungfrist wird für die 6 Monate keine Schriftlich Festgehalten sein? Der Vertrag Endet genau nach 6 Monaten und Schluss. Anders sieht es bei Schäden, Verunreinigungen oder Entwendungen aus, hier bist du Haftbar wenn etwas Fehlt oder Kaputt ist. Ich Rate dir bei Auszug ein Übergabe Protokoll mit Unterschrift zu machen, das der Zustand so wie bei Einzug ist und keine Beanstandungen sind. Sonst könnte aus Ärger evtl. etwas nachkommen?Was wäre die Kündigungsfrist in meinem Fall? Dürfen
die andere Mitbewohner alle potenzielle Nachmieter ablehnen,
falls Ich jemanden finde und die Mitbewohner nicht
einverstanden sind?Wie schon gesagt, steht es nicht Ausdrücklich im Vertrag das du ein bringen must, bist du nicht dazu Verpflichtet und brauchst es nicht zu tun, bestehe auf Übergabe Protokoll mit Datum und Uhrzeit, mach zur Sicherheit einige Fotos wenn du Sorge hast es könnte Ärger geben?

LG

Vielen Dank im voraus für die Antwort.

Hallo chris!!
Wenn du die mietvereinbarung mündlich über die 6 monate hinaus geschlossen hast dürfte es kein problem sein wenn du nach 6 mon. ausziehst. die kündigungsfrist bei einen 6 mon. vertrag beträgt ein monat das du sicher noch bezahlen mußt, dieses eine monat dient dazu das sich der hauptmieter wieder einen untermieter sucht, das heißt du brauchst keinen nachmieter zu suchen! Wenn du das aber möchtest und der hauptmieter ist damit einverstanden dann muß ihm aber auch recht sein wem du als nachmieter nimmst!! ich hoffe dir geholfen zu haben!!
LG andrea

Sorry,
keine Ahnung über WG und Zwischenmiete.

Hallo, leider bin ich in dieser Angelegenheit nicht kompetent.
Gibt es bei Euch keinen Mieterschutz in der Nähe der Dir Auskunft geben kann?
Viel Erfolg
Romina01