Hallo zusammen,
Vielleicht kann jemand mir ein paar Sachen erklären.
Ich wohne in einer WG. X ist Hauptmieter und 3 anderen Personen stehen als Untermieter im Vertrag. Y ist ein Untermieter und Ich habe mit Y einen Zwischenmietvertrag für 6 Monate abgeschlossen. Das Zimmer ist voll möbliert und steht im Zwischenmietvertrag dass Ich alles in der Wohnung nützen darf (Internet, Küche, Waschmaschine…).
Y hat sein Auslandsemester verlängert und Ich habe mündlich gesagt daß Ich interessiert war, noch ein paar Monate zu bleiben. Wir haben keinen zusätzliche Vertrag für die Verlängerung abgeschlossen.
Jetzt sind die 6 Monate vorbei. Ich habe eine andere Wohnung gefunden. Ich habe die andere Mitbewohner gesagt daß Ich einen Nachmieter suchen werde.
Bin Ich verpflichtet die Miete nach Ablauf der 6 Monaten zu zahlen? Was wäre die Kündigungsfrist in meinem Fall? Dürfen die andere Mitbewohner alle potenzielle Nachmieter ablehnen, falls Ich jemanden finde und die Mitbewohner nicht einverstanden sind?
Vielen Dank im voraus für die Antwort.
Normalerweise legt man die Kündigungsfristen schriftlich fest, wenn man einen Zwischenmietvertrag abschliesst. Mündliche Absprachen sind nie rechtsgültig.
Ob die Mitbewohner einen Nachmieter ablehnen dürfen und dann weiter Miete gezahlt werden muss - das entzieht sich meiner Kenntnis.
Meines Erachtens kann jemand ausziehen, wenn der Mietvertrag abgelaufen ist. Ohne Miete weiter zahlen zu müssen.
Hallo,
- als Grundregel sagt man, dass 3 potentielle Nachmieter „gebracht“ werden müssen - dies ist ausreichend.
- Wenn Sie keinen gültigen Mietvertrag haben (Ablauf 6 Monate) können Sie selbstverständlich ausziehen. Da Sie aber mündlich die Nachmietersuche zugesichert haben, würde ich dies einhalten.
- Was die weitergehende Zahlung der Miete betrifft, sollten Sie in Ihren Mietvertrag sehen, welche Kündigungsfrist dort eingetragen wurde…ich gehe aufgrund Ihrer Erklärung davon aus, dass im Mietvertrag keine Option auf Verlängerung enthalten ist - somit ist auch keine weitergehende Mietzahlung erforderlich.
Ich weise daraufhin, dass ich diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe, jedoch kein Fachanwalt für Mietrecht bin.
Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo chris!!
Wenn du die mietvereinbarung mündlich über die 6 monate hinaus geschlossen hast dürfte es kein problem sein wenn du nach 6 mon. ausziehst. die kündigungsfrist bei einen 6 mon. vertrag beträgt ein monat das du sicher noch bezahlen mußt, dieses eine monat dient dazu das sich der hauptmieter wieder einen untermieter sucht, das heißt du brauchst keinen nachmieter zu suchen! Wenn du das aber möchtest und der hauptmieter ist damit einverstanden dann muß ihm aber auch recht sein wem du als nachmieter nimmst!! ich hoffe dir geholfen zu haben!!
LG andrea
Sorry,
keine Ahnung über WG und Zwischenmiete.
Hallo, leider bin ich in dieser Angelegenheit nicht kompetent.
Gibt es bei Euch keinen Mieterschutz in der Nähe der Dir Auskunft geben kann?
Viel Erfolg
Romina01