hallo miteinander!
ich arbeite seit mitte januar 2002 und möchte kündigen. wenn ich nun am 15.dezember kündige (plus kündigungsfrist ein monat), zählt das als „ein jahr gearbeitet“ fürs arbeitsamt? Bin ich damit arbeitslosengeld-berechtigt?
Danke für eure tipps
effendi
Hallo,
wenn du selbst kündigst gibt es erst einmal (zu Recht) gar nix vom Arbeitsamt. Warum auch ???
Gruß
Matthias
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hallo miteinander!
ich arbeite seit mitte januar 2002 und möchte kündigen. wenn
ich nun am 15.dezember kündige (plus kündigungsfrist ein
monat), zählt das als „ein jahr gearbeitet“ fürs arbeitsamt?
Bin ich damit arbeitslosengeld-berechtigt?
Danke für eure tipps
Hallo
Natürlich zählt auch die Zeit der Kündigungsfrist mit. Eine Sperre beim Bezug des ALG von 12 Wochen wirst Du natürlich auch kriegen, wenn Du keinen Dich „entlastenden“ entsprechend wichtigen Grund für Deine Kü nachweisen kannnst.
Gruß,
LeoLo
off topic
Hi!
wenn du selbst kündigst gibt es erst einmal (zu Recht) gar nix
vom Arbeitsamt. Warum auch ???
Weil unter Umständen ein Fortführen des Vertrags unzumutbar ist?
Nicht, dass ich das hier unterstelle, aber auf die Möglichkeit wollte ich pauschal mal hinweisen…
LG
Guido