Nochmal hallo…
Aaalso… mal angenommen, ein Mieter wohnt seit über 10 Jahren in einer Wohnung und möchte nun ausziehen. Mietvertrag ist vom September 1994. Geschrieben steht:"Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer… Die Kündigungsfrist, die von beiden Teilen zu beachten ist, regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach sind je nach der Dauer der tatsächlichen Überlassung der Mieträume folgende Kündigungsfristen zu beachten:
bis 5J: 3M / bis 8J: 6M / bis 10J: 9M / ab 10J: 12M "
Die Frage lautet nun: Gilt auch hier die neue gesetzliche Regelung der 3monatigen Kündigungsfrist oder wie o.g. noch immer die 12monatige??
(sowohl für Mieter als auch für Vermieter??)
Vielen Dank im voraus für Aufklärung!
gute Nacht!