Hallo,
wohne seit knapp 18 Jahren in meiner Wohnung zur Miete.
Wie lange ist denn dann eigentlich hier die Kündigungsfrist?
1 Jahr? Taggenau? Oder zum Ende des Monats?
Danke für Info
Jedi
Hallo,
wohne seit knapp 18 Jahren in meiner Wohnung zur Miete.
Wie lange ist denn dann eigentlich hier die Kündigungsfrist?
1 Jahr? Taggenau? Oder zum Ende des Monats?
Danke für Info
Jedi
Hallo Jedi,
das kann schwierig werden. Grundsätzlich gilt für „Altverträge“ die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Die wird bei Dir gestaffelt sein nach Länge des Mietvertrags, bei Dir wahrscheinlich also 12 Monate. Die Frist beginnt zu laufen ab dem Ende des Monats in der Du die Kündigung geschrieben hast plus 12 Monate.
ABER es gibt Hoffnung:
erstens die Bu-reg will das Mietrecht anpassen (das Gesetz liegt bereits zur Abstimmung vor) und für ALEE Mieter drei Moante verbindlich erklären, also ggf. auch für Dich, aber ich würd mich nicht drauf verlassen.
zweitens, Du fragst Deinen Vermieter nach einer „Untermieterlaubnis“ gem. § 540 Absatz 1 BGB. Wenn der Vermieter Dir die Genehmigung verweigert, dann hat Du die Möglichkeit, gem. § 540 Bgb iVm § 573 d BGB sofort mit Frist von drei Monaten zu kündigen.
Wenn Du Fragen hast meld Dich
Gruß Ralf
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Hallo,
soll sich nach Aussage des Darmstädter Echos ändern:
http://www.echo-online.de/service/detail.php3?id=292315
und auch für Altverträge die 3Monatsfrist gelten.
Grüße
Ingrid
Hallo,
in vielen Altmietverträgen erhöht sich die Kündigungsfrist um drei Monate nach einer Mietzeit von fünf Jahren, um weitere drei Monate nach 9 Jahren Mietdauer und nochmals um drei Monate ab einer Mietdauer über zehn Jahren. Diese Fristen sind verbindlich.
Einige Formulare, viele Verträge mit Wohnungsbauuntenehmen aus jener Zeit, enthalten die Regelung, dass das Gesetz gilt. Dies würde jetzt bedeuten, dass der Mieter drei Monate Kündigungsfrist hat, der VM neun Monate.
Bitte deshalb im Mietvertrag nachschauen, was vereinbart wurde.
Nun noch eine Bemerkung zu den Hinweisen anderer User, die auf den aus meiner Sicht anmassenden, rechts- und verfassungswdrigen Eingriff in die freie Vertragsgestaltung der Vertragsparteien hinweisen. Der Bundestag ( rot-grün) kann entscheiden was er will. Hier wird in den Bestandsschutz von Verträgen eingegriffen. Wenn rot-grün nun den Murks von 2001 beseitigen will, wird dies in dieser Form nicht gelingen. Es liegt aber in der Natur dieser Regierung, Vertrauen in Verträge soweit zu erschüttern, dass das System nicht mehr funktioniert.
Die Vertragsparteien haben einen Vertragsschutz, den der Staat nicht aus politischen Gutdünken nach Belieben ändern kann und darf. Wer kann und soll denn noch mit einem potentiellen Vertragsnehmen einen Vertrag schliessen, wenn er sich nicht sicher sein kann, ob und wie lange seine Vereinbarung Gültigkeit hat.
Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat diesem Gängelungsgesetz keine Zustimmung erteilt, weil wir sonst erneut - wie nach 2001 - jeden Tag damit rechnen müssen, dass BGH oder BVerG Vorschriften für nicht wirksam erklärt. Wer in der Branche arbeitet weiss, wie oft Mieter nach dem letzten Urteil sich wegen der Pfuscher in Berlin in Schulden stürzen mussten, weil von einem Tag zum anderen statt drei Monate eben bei Altverträgen bis 12 Monate Gültigkeit hatten. Mancher Schuldner wurde durch Berlin produziert, weil jemand nicht für zwei Wohnungen die Miete aufbringen konnte.
Gruss Günter
wohne seit knapp 18 Jahren in meiner Wohnung zur Miete.
Wie lange ist denn dann eigentlich hier die Kündigungsfrist?
1 Jahr? Taggenau? Oder zum Ende des Monats?
Danke für Info
Jedi