Hallo
Angenommen jemand arbeitet als Angestellter im öffentlichen
Dienst und hat einen Arbeitsvertrag der ohne sachlichen Grund
auf 2 Jahre befristet ist.
Dieser Jemand hat eine andere Arbeitsstelle gefunden die ihm
zusagt, an welche Kündigungsfristen muss er sich halten?
Wenn ein TV gilt, dann schau da mal rein. Wenn der BAT gilt:
Nr. 7 Zu Abschnitt XII – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
An Stelle der §§ 53, 55, 56 und 60 gelten die nachstehenden Vorschriften:
(1) Das Arbeitsverhältnis des Zeitangestellten endet mit Ablauf der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist.
(2) Das Arbeitsverhältnis des Angestellten für eine Aufgabe von begrenzter Dauer und des Aushilfsangestellten endet durch Eintritt des im Arbeitsvertrag bezeich-neten Ereignisses oder mit Ablauf der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist.
(3) Ein Arbeitsverhältnis, das mit Eintritt des im Arbeitsvertrag bestimmten Ereignis-ses oder mit Ablauf einer längeren Frist als einem Jahr enden soll, kann auch vor-her gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat der jetzigen Beschäftigung eine Wo-che.
Hat die Beschäftigung im jetzigen Arbeitsverhältnis länger als einen Monat ge-dauert, so beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereih-ten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als 1 Monat 2 Wochen,
von insgesamt mehr als 6 Monaten 4 Wochen,
von insgesamt mehr als 1 Jahr 6 Wochen
zum Schluß eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als 2 Jahren 3 Monate,
von insgesamt mehr als 3 Jahren 4 Monate
zum Schluß eines Kalendervierteljahres.
Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, daß das Ausscheiden von dem Angestellten verschuldet oder veranlaßt war. Die Unterbre-chungszeit bleibt unberücksichtigt.
(4) Endet das Arbeitsverhältnis eines Angestellten für Aufgaben von begrenzter Dau-er durch das im Arbeitsvertrag bezeichnete Ereignis, so hat der Arbeitgeber dem Angestellten den Zeitpunkt der Beendigung spätestens vier Wochen vorher mitzu-teilen. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung (§ 26) erlischt frühestens vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung.
Sonst, wenn kein TV gilt, wo dazu etwas drin steht, ist der AV nicht ordentlich kündbar, wenn nichts vereinbart ist.
Gruß,
LeoLo