Hey an alle!
Ich möchte in näherer Zukunft meinen Job wechseln und habe auch bereits einiges Neues in Aussicht. Das Problem bei meinem jetzigen Vertrag ist die Kündigungsfrist. Die beläuft sich nämlich auf 3 MONATE!! Ist das überhaupt erlaubt? Ich höre von allen Seiten nur, dass das nicht sein darf. Auch im Internet finde ich keine Regelung, die es einem Arbeitgeber erlaubt, die Kündigungsfristen für der Arbeitnehmer so lang anzusetzen. Die gesetzlich geregelte Frist ist ja nur 4 Wochen zum Monatsende.
Die beläuft sich
nämlich auf 3 MONATE!! Ist das überhaupt erlaubt?
Ja, ist es. Die Kündigungsfrist für den AN darf lediglich nicht länger sein als die für den AG.
Ich
höre von allen Seiten nur, dass das nicht sein darf. Auch im
Internet finde ich keine Regelung, die es einem Arbeitgeber
erlaubt, die Kündigungsfristen für der Arbeitnehmer so lang
anzusetzen.
Dann schau dir z.B. mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kann man auch nicht ordentlich kündigen insofern nicht extra vertraglich/tarifvertraglich vereinbart und je nach Länge der Befristung ist der AN da sogar noch länger an den AG „gebunden“ als 3 Monate. Im BGB § 622 findet man auch nicht definitiv ein Verbot. Lediglich [Zitatanfang]"(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber."[Zitatende]
Die gesetzlich geregelte Frist ist ja nur 4 Wochen
zum Monatsende.
Wenn man den § 622 BGB genau liest, dann ergeben sich daraus auch Ausnahmen von dieser Regel (Probezeit, Tarifvertrag etc.)