Kündigungsfristen

Hallo,

angenommen ein 4-Fam.Haus ist so stark sanierungs- und baufällig (Treppe sehr instabil, Decken haben keine ausreichende Tragekraft mehr, Schimmel etc.), dass alle Wohnungen komplett entkernt werden müssen. Mit welchen Fristen kann man den Mietern (1.Mieter=10 Jahre, 2.Mieter=4 Jahre, 2 Wohungen leerstehend) kündigen?

MFG
Sonja

§ 573 BGB
in der aktuellen Fassung von September 2001: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Oder was im Vertrag abweichend vereinbart wurde!

Gruß

Stefan

Da fehlt ein ‚c‘
… es war nach den Fristen gefragt!

Kann man die Kündigung hierbei damit begründen, dass sofern die Wohnungen nicht geräumt werden und keine Sanierung stattfinden kann, der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde???

Gruß