Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer bekommt einen neunen Arbeitsvertrag. In diesem Arbeitsvertrag haben sich die Kündigungsfristen gegenüber dem alten Vertrag entscheidend verändert.
Der neue Passus:
Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftliche kündigen. Ab dem dritten Beschäftigungsjahr verlängert sich die Frist auf drei Monate zum Quartalsende.
JA, diese Kündigungsfristen sind eindeutig zulässig.
Es war schon immer so, daß die gesetzliche Kündigungsfrist nur 30 Tage zum Monatsende betragen.
Alles was darüber geht ist ein Zugeständnis des Arbeitgebers.
Da wir im Moment (NOCH) eine „Arbeitgeber-Zeit“ haben, werden solche Kündigungsfristen heute üblicherweise in neue Verträge eingesetzt.
Die Zeiten können sich aber wieder ändern, dann werden längere Kündigungsfristen eingesetzt, nicht um den Arbeitnehmer zu schützen, sondern den Arbeitgeber. Aber das ist eventuell Zukunftsmusik.
Diese Äusserung ergeht meines besten Wissens. Ich bin kein Arbeitsrechler oder Anwalt.
Gruß
Edgar
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