Hallo zusammen,
wir waren uns im privaten Gespräch über einige Dinge bzgl. der Kündigungsfristen nicht ganz schlüssig.
Wir haben einen Arbeitnehmer, der in Niedersachsen wohnt und unter 25 Jahre alt ist. Er ist ab September 5 Jahre in einem Betrieb, der stationäre Altenpflege erbringt. Dieser Betrieb hält sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen. Zu den fünf Betriebsjahren zählt auch die dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger. Für uns stellt sich nun die Frage nach den gestzlichen Kündigungsfristen und ob diese auch gelten, wenn er ja eigentlich erst seit zwei Jahren eine Festanstellung hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen