Kündigungsfristen

Hallo zusammen,

wir waren uns im privaten Gespräch über einige Dinge bzgl. der Kündigungsfristen nicht ganz schlüssig.

Wir haben einen Arbeitnehmer, der in Niedersachsen wohnt und unter 25 Jahre alt ist. Er ist ab September 5 Jahre in einem Betrieb, der stationäre Altenpflege erbringt. Dieser Betrieb hält sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen. Zu den fünf Betriebsjahren zählt auch die dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger. Für uns stellt sich nun die Frage nach den gestzlichen Kündigungsfristen und ob diese auch gelten, wenn er ja eigentlich erst seit zwei Jahren eine Festanstellung hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen

Hallo,

Wir haben einen Arbeitnehmer, der unter 25 Jahre alt ist.

Für uns stellt sich nun die Frage nach den
gestzlichen Kündigungsfristen und ob diese auch gelten, wenn
er ja eigentlich erst seit zwei Jahren eine Festanstellung
hat.

Nö, die Frage stellt sich (bei AG-Kündigung) bei einem unter 25-Jährigen noch gar nicht.

‚‚Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.‘‘

http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Und bei AN-Kündigung stellt sie sich sowieso nicht, weil sich die Frist für den AN i.d.R. nicht ändert.

MfG