Hallo,
§ 622 BGG besagt, dass Arbeitnehmer, die mehr als 20 Jahre Betriebszugehörigkeit aufweisen können, eine Kündigungsfrist von 7 Monaten haben. Trifft dies auch zu, wenn es sich um einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmer handelt und wenn im Arbeitsvertrag 6 Monate zum Quartalsende vereinbart wurde.
Hi!
§ 622 BGG besagt, dass Arbeitnehmer, die mehr als 20 Jahre
Betriebszugehörigkeit aufweisen können, eine Kündigungsfrist
von 7 Monaten haben.
Nein, sagt er nicht.
§ 622 BGB sagt, dass ArbeitNEHMER eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende haben.
Trifft dies auch zu, wenn es sich um
einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmer handelt und
wenn im Arbeitsvertrag 6 Monate zum Quartalsende vereinbart
wurde.
Dann gelten die 6 Monate zum Quartalsende, vorausgesetzt, dass für den AG keine kürzere Frist vereinbart ist.
Gruß
Guido
sagt aber auch
Morgen,
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
schau also auch mal in den Vertrag nach, was darin steht.
cu Naseweis
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Hi!
Was sagst Du das mir und nicht dem UP?
schau also auch mal in den Vertrag nach, was darin steht.
Ist wohl bereits geschehen, Zitat:
…und wenn im Arbeitsvertrag 6 Monate zum Quartalsende vereinbart wurde.
Gruß
Guido