Hallo,
ich weiß hier gab es schon einige Fragen zu diesem Thema, aber die Lösung für mein Problem habe ich noch nicht gefunden.
Also der Fall - eine Kuündigungsfrist von 4 wochen zum Quartalsende. D.h. die Kündigung muss zum 30.06.2012 bis zum 01.06.2012 beim Arbeitgeber zugestellt sein. Nun kann es doch aber sein, dass eine neue Arbeitsstelle mitten im folgenden Quartal beginnt, bsp. 01.08.2012. Muss dann die Kündigung zum 01.06.2012 zugestellt werden mit Frist zum 31.07.2012.
Oder ist man einen Monat arbeitslos, was ja nicht so toll wäre.
Vielen Dank Susisorglos
Hi,
was in den FAQ 1129 steht hast du ja gelesen.
In den FAQ 08/15 steht, dass der 31.07. kein Quartalsende ist.
Gruß Keki
Hallo
Nun kann es doch
aber sein, dass eine neue Arbeitsstelle mitten im folgenden
Quartal beginnt, bsp. 01.08.2012. Muss dann die Kündigung zum
01.06.2012 zugestellt werden mit Frist zum 31.07.2012.
Oder ist man einen Monat arbeitslos, was ja nicht so toll
wäre.
Man ist dann in der Tat einen Monat arbeitslos und muß wegen der Eigenkündigung auch mit einer Sperrfrist rechnen. Alternativ kann man versuchen, den aktuellen Arbeitgeber um die einvernehmliche Auflösung des AV zum gewünschten Zeitpunkt zu bitten. Darauf kann, muß er aber nicht, eingehen.
Gruß,
LeoLo