Kündigungsfristen

Macht es bei der Kündigungsfrist für den Mieter einen Unterschied,ob ich eine Wohnung oder ein Haus (Doppelhaushälfte) gemietet habe? Wir wohnen seit Januar 2002 dort und in unserem Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende nach Ablauf von fünf Jahren. Meiner Meinung nach ist das aber nur für den Vermieter bindend und für den Mieter gilt die dreimonatige Kündigungsfrist.

Hallo,

es macht keinen Unterschied, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch differenziert nur zwischen Wohn- und Gewerberäumen.

Zum Thema Immobilien belese ich mich immer hier: http://www.recht-finanzen.de/contents/immobilien/

Bei den anderen Teil Ihrer Frage (ob 6 Monate nur für den Vermieter gilt) bin ich mir nicht so sicher.