Wenn bei jemandem im einem Arbeitsvertrag steht
„Für Kündigungen gilt gesetzliche Regelung mit der Maßgabe, dass die dort geregelten Fristen für beide Seiten bindend sind.“
Angenommen der Arbeitnehmer will Kündigen, wie lange ist seine Kündigungsfrist?
Wie lange ist seine Kündigungsfrist wenn er von Arbeitgeber Gekündigt wird?
Ja e länger Du im Betrieb arbeitest, um so länger hast Du Kündigungsschutz. Das Ganze geht wohl bis zu 9 Monate. Wenn Du kündigen willst, bedenke das Du 3 Monate kein ALG1 bekommst. Bei Aufhebungsvertrag, der von heute auf morgen gilt ist das ebenso. Das lohnt nur, wenn Du sofort eine neue Arbeit hast.
MFG
RA
Wenn bei jemandem im einem Arbeitsvertrag steht
„Für Kündigungen gilt gesetzliche Regelung mit der Maßgabe,
dass die dort geregelten Fristen für beide Seiten bindend
sind.“
Angenommen der Arbeitnehmer will Kündigen, wie lange ist seine
Kündigungsfrist?
Hallo, die gesetzl. Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB. Diese sind 4Wochen jeweils zum15. bzw. ende eines Monats gilt für beide. Es sei denn die Betriebszugehörigkeit besteht seit mehreren Jahren, dann werden die Fristen erhöht.
Die Kündigungsfristen stehen im BGB § 622. Für Arbeitgeber verlängern sie sich alle 2 - 3 Jahre, für Arbeitnehmer gilt normalerweise 4 Wochen. Es ist aber zuläsig, im Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer die gleichen Fristen wie für Arbeitgeber zu vereinbaren. Das ist in dem Vertrag offensichtlich der Fall. Also gilt für den Arbeitnehmer - je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit die gleiche Frist wie für den Arbeitgeber.
14 tage für arbeitgeber und arbeitnehmer
Hallo,
die Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Da ich die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht kenne ist eine Beantwortung leider nicht möglich.
MfG
tim27
Danke
13 Jahre
Hallo Radomir,
anbei schick ich Ihnen einen Link in dem die gesetzlichen Kündigungfristen zu finden sind.
Die sind eigentlich ganz klar geregelt.
Natürlich gibt es immer Ausnahmen. Wenn sich z.B. der Arbeitnehmer etwas zu Schulden kommen lassen hat und, und, und…
http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerlic…
Im Notfall bitte immer an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden.
Viel Glück
Viele Grüße
Die gesetztlichen Kündigungsfristen stehen im § 622 des BGB.
Für den Arbeitnehmer sind es 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats.
Für den Arbeitgeber sind das je nach Dauer des Arbeitsverhältnissses ein bis sieben Monate zum Ende des Monates.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Hallo,
meine Antwort ersetzt selbstverständlich keine Rechtasauskunft.
Die Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 13 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate zum Monatsende. Es kann in Arbeitsverträgen vereinbart werden, dass diese Zeiten auch für den Arbeitgeber gelten.
Im BGB werden allerdings nur Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 25 Lebensjahres angerechnet. Evtl. gibt es auch noch Tarifverträge die andere Kündigungsfristen enthalten.
Sollte es im Betrieb einen Betriebsrat geben würde ich hier einmal nachfragen, ansonsten bei der Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht informieren.
MfG
tim27
Danke
13 Jahre
Danke , ich werde mich bei einen Fachanwalt informieren bzw. beraten lassen.
Gruß Radomir
Hallo,
wie lange besteht das Arbeitsverhältnis schon?
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
MfG
Hallo Radomir,
wenn es dort steht, dass die geregelten Fristen „für beide Seiten“ bindend sind, dann sind sie eben für beide Seiten bindend. Bedeutet: beide Seiten haben GLEICHE Frist.
Wo die gesetzl. Frist jetzt liegt, kann ich nicht genau sagen. Mein letzter Stand war 3 Wochen zum Monatsende.
Bitte die Frist genauer überprüfen!
Gruss und viel Erfolg.
Wagner
__________________
Hallo Radomir,
wenn Du bei Google „gesetzliche Kündigungsfrist“ eingibst, bekommst Du blitzschnell als Auswahl an zweiter Stelle „§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“ da steht alles was Du wissen willst.
Gruß Fredo
Arbeitnehmer - 4 Wochen
Arbeitgeber - je nach Zugehörigkeit
Danke
Arbeitnehmer - 4 Wochen
Arbeitgeber - je nach Zugehörigkeit
Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Betriebszugehörigkeit und der Art des Arbeitsverhältnisses.
Kündigung bei unbefristetem Arbeitsverhältnis:
Während der Probezeit (die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern) beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage (OR Art. 335b).
Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.Im zweiten bis neunten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.Ab dem zehnten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist drei Monate (OR 335c Abs. 1).
Grundsätzlich kann schriftlich vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist abgeändert wird. Sie muss aber, außer bei Gesamtarbeitsverträgen und im ersten Dienstjahr, mindestens einen Monat betragen (OR 335c Abs. 2). Unterschiedlich lange Kündigungsfristen für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind in der Regel nicht zulässig (OR 335a).
Für die Kündigung ist in jedem Fall die Schriftform vorgeschrieben. Auf Verlangen ist dem Gekündigten eine schriftliche Begründung der Kündigung auszuhändigen (OR 335 Abs. 2) dazu BGE 116 II 145