Kündigungsfristen

Hallo liebe Leser,

heute ärgert mich das Fitnesscenter, ich wüßte gerne, wann ich aus
dem Vertrag raus bin. Für viele sicherlich ganz einfach, aber ich
blicke es nicht richtig.

Im Vertrag steht: Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst auf die
Dauer von 12 Mo. vereinbart. Sollte das Vertragsverhältnis nicht mit
einer Frist von 6 Wochen vor seinem Ablauf ordentlich schriftlich
gekündigt werden oder sonst aufgehoben sein, verlängert es sich auf
unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigunsfrist beträgt dann 6
Monate.

Vertragsbeginn war der 01.05.2011.

in meinem Kündigungsschreiben (Datum: 17.03.12) schrieb ich: hiermit
kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum 01.05.2012. Am
19.03., habe ich das Schreiben vorab als Fax geschickt und am
gleichen Tag noch per Einschreiben bei der Post aufgegeben.

Heute wurde ich ganz bleich, als ich in deren Bestätigungsschreiben
las, dass meine Kündigung erst zum 30.09.12 wirksam sei. Zumal ich
wanders schon 'nen neuen Vertrag unterschrieben habe.

Tja, jetzt wäre ich froh, wenn mich jemand darüber aufklären könnte.

VG

Hallo,

auf den ersten Blick gestaltet sich das wie folgt.

Dass Sie die Kündigung auf den 17.03. terminieren ändert nichts am Zugang (vgl. § 130 BGB) (frühestens) zum 19.03.12 (durch das Fax).

Des Weiteren ist es notwendig zu wissen, ob für die Kündigung eine bestimmte Form vereinbart war. Bei Schriftformerfordernis, ist zweifelhaft, ob diese durch das Fax eingehalten wurde. Wobei da selbst das BVerfG nicht sehr streng ist.

Wenn wir also unterstellen, dass der Zugang am 19.03.2012 erfolgte, Vertragsende der 01.05.2012 war, und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen bestimmt war, bleibt festzuhalten, dass die Kündigungsfrist so grade noch gewahrt wurde, da das Fristende auf einen Feiertag fällt und damit der 02.05.2012 maßgeblich ist.

Das Vertragsverhältnis endet damit Anfang Mai!

Viele Grüße

Nachtrag:

Ich sehe gerade, dass Schriftform vereinbart war.

Hiermit gilt § 126 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html

Ob ein Fax die Schriftform wahrt ist, wie gesagt, zweifelhaft. Für Prozessschriftsätze genügt das Fax zur Schriftformwahrung.

Für privatrechtliche Erklärungen nach dem Bundesgerichtshof nicht.
vgl. BGHZ 121, 224

Selbst dann nicht, wenn der Schriftsatz sodann folgt.

Damit ist vorliegend entscheidend, wann das Einschreiben zugestellt worden ist.

Guten Abend (die LESERINNEN grüßen Sie nicht…?! Schade!):
Sie haben die 6-Wochen-Frist durch das Fax eingehalten, es sei denn, der Vertrag bestimmt, dass die elektronische Form ausgeschlossen sein soll.
Falls das nicht drinsteht, endet der Vertrag mit Ablauf des 30.4.12, auch wenn Sie besser geschrieben hätten: „…zum 30.4.12“ statt - rechtlich falsch - "…zum 1.5.12, aber das darf man m.E. nicht zu Ihrem Nachteil auslegen).
Ich würde denen das hier Gesagte schreiben, eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung im selben Schreiben widerrufen und ab dem 1.5.12 nichts mehr bezahlen sowie evtl. dann noch abgebuchte Beträge zurückbuchen lassen von Ihrer Bank.
Sie können in dem Schreiben auch gleich mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges ( §§ 263 Abs. 2, 22 StGB drohen und mit einer Anzeige beim Ordnungs- oder Gewerbeamt wegen Verdachts der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, so dass Sie das Amt ersuchen würden, denen das Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit gem. § 35 Gewerbeordnung zu untersagen.
Vorsichtshalber bitte unbedingt Absendedatum und -uhrzeit Ihres Fax’ und den Zugang des Einschreibens (Internet-Sendungsverfolgung Deutsche Post!) dokumentieren.
Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt!
Viel Erfolg!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo,

du hast den Vertrag ordentlich und fristgerecht zum 01.05.12 gekündigt gehabt (30.04. minus 6 Wo. = 19.03.). Die Kündigung per Fax v. 17.04. am 19.03. war gültig.

Eine Verlängerung bis 30.09. kann nicht wirksam sein, schon deswegen nicht, weil selbst bei zu spät eingegangener Kündigung die Kündigungsfrist 6 Monate betragen würde - ab Vertragsauslauf am 30.04.12. Der somit nächstmögliche Kündigungszeitpunkt wäre der 30.10.

Du solltest das Fitnessstudio darauf aufmerksam machen, dass dieses im Unrecht ist und du deinen Vertrag lediglich bis zum 30.04.12 (gleich 01.05.11 + 12 Monate) erfüllen wirst.

VG,
TT

Hallo,
also, wenn Sie den Nachweis haben, dass die Kündigung spätestens am Montag, den 19.03.2012 bei der Firma eingegangen ist, schreiben Sie zurück, dass Sie die Kündigung zum 30.09.2012 nicht anerkennen und es bei dem 01.05.2012 beleibt.
Ggf. verweisen Sie auf den Klageweg. Die Gegenseite wird sich hüten, groß Kosten zu riskieren.
Trotzdem: Sie haben vertragsgemäß „ordentlich schriftlich“ und nicht „faxlich“, da streiten sich manche Richter noch, erst am 19.3. die korrekte Kündigung abgeschickt, also zu spät! Der Eingang beim Vertragspartner ist von Bedeutung und nicht der Absendetag.
Haben Sie also einen Nachweis über die Faxkündigung, dann sollten Sie durchkommen.
MfG
PB

Rechne mal nach…

Du hast nicht fristgerecht gekündigt :-/