kündigungsfristen

Hallo!

Ich bin gerade ein bisschen in der Zwickmühle…

Auf Grund der schlechten Wirtschaftslage wurde in meiner Firma ein neuer Vertrag an jeden Mitarbeiter geschickt, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, also 4 Wochen für mich.
Mein vorheriger Vertrag beinhaltete 2 Monate Kündigungsfrist für mich.

Nun ist es so, dass ich mich woanders beworben habe und sie mich auch tatsächlich nehmen wollen. Und das nun so schnell wie möglich.

Der neue Vertrag meiner Noch-Firma wurde von mir ordentlich zur Abgabefrist abgegeben und gilt ab dem 01.06.

Und nun meine Frage: Wenn ich gleich am 01.06. meine Kündigung des neuen Arbeitsvertrages abgebe, zu wann kann ich dann kündigen?
Lt. Gesetz ja zum 15. einesw Monats oder zum Monatsende (28 Tage).
Bekomme ich es hin, dass ich am 01.07. beim neuen Arbeitgeber anfangen kann? Greifen hier die 28 Tage?
Oder kann ich erst zum 15.07. dort anfangen?

Vielen Dank an die, die mir (vielleicht) helfen können!

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen !?
(4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende)
Wenn das so ist, dann kannst du deine Kündigung am 01.06.12 abgeben und kündigst fristgerecht zum 30.06.12
4 Wochen wäre der 29.06.12, da es aber heißt zum Monatsende , ist das eben der 30.06.12.
Damit kannst du dann ab 01.07. woanders anfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcjue

Hallo karinap,
Du siehst das richtig, es sind 28 Tage. Die Frist läuft immer ab dem Folgetag, also ab dem 2. 6., wenn Du am 1. 6. Deine Kündigung abgibst (unter Zeugen oder bestätigen lassen!). Deine Kündigungsfrist läuft dann bis 29. 6., am 1. 7. bist Du also frei.
Gruß
U. Daniel

Hallo, ich würde sagen, dass es reicht. Das Gesetz spricht nur von 4 Wochen und nicht von Arbeitstagen. Du könntest also auch am Sonntag, 3.6. kündigen und wärst noch in der Frist. Da deine Firma aber ohnehin auf dem Rückzug ist (schlechte Wirtschaftslage etc.), wird sie da wohl auch kaum kleinlich sein, oder? Ich bin immer für Fairness: Geh doch jetzt schon hin und sage, dass du zum 30.6. aufhören möchtest. Dann kann der Arbeitgeber besser planen und sollte erst gar nicht anfangen zu rechnen. Und wenn er es doch tut: dann bist du auf der sicheren Seite, wenn du am 1.6. deine Kündigung ganz normal abgibst.
Grüße, Reinhard

also da der Vertrag ab 01.06.12 gilt und Du sofort dann kündigst, kannst du am 01.07.12 den neuen Job antreten. Sprich einfach mit deinem AG, die sind vll froh, wenn Leute gehen und werden Dir sicher keien Steine in den Weg legen.
Anja

Hallo,
ich würde die gesetzliche Kündigungsfrist nehmen. Damit fährst du besser!

Dies ist keine Rechtsberatung!

MfG

Hey!
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort!
Dann werde ich mich gleich mal an mein Kündigungsschreiben setzen!

Hallo!
Ja, das werde ich so machen. Danke für die schnelle Antwort!

Hallo!
Ja, das denke ich auch. Ich bin recht lange in der Firma und ein klärendes Gespräch wäre gut. Nur muss ich ja rechtlich auch auf der sicheren Seite sein. Danke!

Hallo!
Dann habe ich das ja richtig verstanden. Danke, auch für den Tip mit dem Zeugen!

Hallo,
die beste aller Möglichkeiten ist immer, mit den Verantwortlichen zu reden / zu verhandeln. Kein Arbeitgeber, der ein bisschen Grips hat, hält jdn. gegen dessen Willen bis zum Ablauf einer evtl. Frist fest. Also rede mit denen.
Viel Erfolg!
phantomin

Viel Glück

Hallo!
Ja, das werde ich so machen. Danke für die schnelle Antwort!

mein Rat: handeln Sie die Frist - auch mit Rücksicht auf ein Zeugnis ohne Haken und Ösen - mit Ihrem Arbeitgeber aus, siehe auch www.vjm.de. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

zu welchem Termin Sie kündigen können, hängt davon ab, wie es genau im neuen Arbeitsvertrag formuliert ist. Üblicherweise steht da

Hallo, wenn der neue Vertrag tatsächlich rechtsgültig ist, denn eine Fa. kann nicht einfach die Kündigungsfristen ändern, dann könntest Du vom 1.6. zum 30.6. kündigen.

LOG Bernward

Hallo,

sorry wegen der späten Antwort, ich war im Urlaub. Wahrscheinlich hilft die Antwort jetzt auch nicht mehr… Also, ich würde sagen, die Frist läuft bis zum 29.6. und zum 01.07. kannst Du gehen.

LG,
Alexis

Hallo,
ich denke der neue AG darf sich auf Ihre Arbeitsaufnahme am 01.07. freuen.
Kündigungsfrist zum Monatsende, trotz Benachteiligung wegen Betriebszugehörigkeit (2 Monate auf 1 Monat)
mfg
SN