Kündigungsfristen

Hallo zusammen, möchte in meiner Firma zum 30.04.2013 kündigen und bin mir über die Kündigungsfristen nicht sicher. Arbeite dort seit August 2007. Folgender Passus steht in meinem Vertrag unter Kündigung: Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen und gilt für beide Seiten. ->jetzt kommt ein Satz fettgedruckt: Bei Ermittlung der Kündigungsfrist ist beiderseitig die Betriebszugehörigkeit resultierend aus dem Arbeitsvertrag seit 1. August 2007 zu berücksichtigen.

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer lt. BGB § 622 beträgt immer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. die wirkt sich nur beim Arbeitgeber aus.

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer lt. BGB § 622 beträgt
immer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines
Kalendermonats - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. die
wirkt sich nur beim Arbeitgeber aus.

Bei mir steht aber dieser Satz zusätzlich mit drin:
„Bei Ermittlung der Kündigungsfrist ist beiderseitig die Betriebszugehörigkeit resultierend aus dem Arbeitsvertrag seit 1. August 2007 zu berücksichtigen.“

Sprich, die Frist wäre dann 2 Monate, da ich ich 5 Jahre dabei war. Oder?

Nein.

Nein.

Danke für die Antwort. Aber ich frage mich wirklich warum dann immer wieder dieses „beiderseitig“ drin steht.

dann hast du 2 Monate Kündigungsfrist.