Hallo zusammen, möchte in meiner Firma zum 30.04.2013 kündigen und bin mir über die Kündigungsfristen nicht sicher. Arbeite dort seit August 2007. Folgender Passus steht in meinem Vertrag unter Kündigung: Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen und gilt für beide Seiten. ->jetzt kommt ein Satz fettgedruckt: Bei Ermittlung der Kündigungsfrist ist beiderseitig die Betriebszugehörigkeit resultierend aus dem Arbeitsvertrag seit 1. August 2007 zu berücksichtigen.
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer lt. BGB § 622 beträgt immer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. die wirkt sich nur beim Arbeitgeber aus.
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer lt. BGB § 622 beträgt
immer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines
Kalendermonats - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. die
wirkt sich nur beim Arbeitgeber aus.
Bei mir steht aber dieser Satz zusätzlich mit drin:
„Bei Ermittlung der Kündigungsfrist ist beiderseitig die Betriebszugehörigkeit resultierend aus dem Arbeitsvertrag seit 1. August 2007 zu berücksichtigen.“
Sprich, die Frist wäre dann 2 Monate, da ich ich 5 Jahre dabei war. Oder?
Nein.
Nein.
Danke für die Antwort. Aber ich frage mich wirklich warum dann immer wieder dieses „beiderseitig“ drin steht.
dann hast du 2 Monate Kündigungsfrist.