Guten Tag,
in einem Arbeitsvertrag steht folgendes unter „Beendigung Arbeitsverhältnis“
Das über die Probezeit hinaus fortgesetzte Arbeitsverhältnis können beide Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen.
Dazu kommt eine Änderungsvereinbarung, die mit einer Änderung der Kündigungsfrist verbunden ist:
Das Arbeitsverhältnis können beide Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Jegliche Verlängerungen der Kündigungsfrist gelten sowohl für die Firma als auch für den Arbeitnehmer.
Nun hat jemand handschriftlich hinzugefügt (mit Unterstreichung „Jegliche Verlängerungen“), dass das nicht gilt und wieder wie im ursprünglichen Vertrag gesetzt wurde. Das Original liegt derzeit nicht zur Einsicht vor.
Meine Interpretation hierzu:
Die Vereinbarung aus der Ergänzung ist so gültig. Sollte sich allerdings aufgrund der Betriebszugehörigkeit eine verlängerte gesetzliche Frist seitens des Arbeitgebers ergeben, gilt diese doch nicht automatisch für den Arbeitnehmer.Weil (auch Vermutung) eine Schlechterstellung gegenüber der gesetztlichen Regelung nicht erlaubt ist.
Was sagen die Experten?
Danke und viele Grüße
Schlumpfinchen.