Mein Sohn ist in einer Krabbelgruppe, in der ich (dummerweise) am 16.10.01 einen recht harten Vertrag unterschrieben habe.
Jetzt will ich so schnell wie möglich kündigen.
Im Vertrag steht „6 Wochen zum Quartal“.
Frage ist diese Zeitspanne rechtens, auch wenn er nur 2x die Woche für je 4 Stunden hingeht und kann ich diese Klausel irgendwie umgehen???
So ungefähr: „…kündige zum 1.3. vorsorglich fristgerecht zum 1.4…“
Danke für eure Tipps!
Leider weiss ich nicht genau wie es im Deutschen Recht die Kündigungsfristen sind. In der Schweiz wäre es Rechtens. Was die frühzeitige Kündigung anbelangt: Was sind die genauen Gründe (misshandeltes Kind durch die anderen Kinder, schlimme Sprache, Schimpfwörter oder so?, ist bei unserem Sohn passiert).
Dann würde ich mal das Gespräch mit der Krabbelgruppenleitung suchen. Wenn du natürlich umgezogen bist, sieht die Sachlage nochmals anders aus. Da würde ich auch das Gespräch suchen und auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Ansonsten kannst du wirklich jetzt einfach künden und den Sohn nicht mehr in die Gruppe bringen.
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruss HaegarCH