Kündigungsfristen 'alter' Vertrag

Hallo,

meine Eltern wohnen jetzt seit 1994 in einer Wohnung zur Miete. Wir möchten nun kündigen und sind uns wegen der Gesetzesreform vom letzten Jahr nicht ganz sicher, welche Fristen nun für uns gelten. Im Vertrag, steht die wohl übliche Klausel „bis 5 Jahre, mehr als 5 Jahre…“. Nach neuem Recht sind es ja nun aber immer 3 Monate Frist. Was gelten für Übergangsbestimmungen?

Danke

Marc

Hallo,

wenn im Mietvertrag steht, dass die gesetzlichen Fristen gelten ist dies klar. Im vorliegenden Fall bestehen zwischen Fachleuten derzeit erhebliche Differenzen. Die Übergangsreglung ist derart undeutlich gefasst worden, dass davon auszugehen ist, dass irgendwann ein Gericht entscheidet, dass die Fristen bei Altverträgen Vorrang vor der Änderung des Gesetzes haben. das bedeutet, es gelten bei mehr als fünf Jahren sechs Monate.

Ich würde mal folgendermassen vorgehen. Das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen und den Vermieter bitten, den Kündigungstermin schriftlich zu bestätigen.

Gruss Günter

meine Eltern wohnen jetzt seit 1994 in einer Wohnung zur
Miete. Wir möchten nun kündigen und sind uns wegen der
Gesetzesreform vom letzten Jahr nicht ganz sicher, welche
Fristen nun für uns gelten. Im Vertrag, steht die wohl übliche
Klausel „bis 5 Jahre, mehr als 5 Jahre…“. Nach neuem Recht
sind es ja nun aber immer 3 Monate Frist. Was gelten für
Übergangsbestimmungen?

Danke

Marc