Hallo, ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgenden Text zur Kündigungsfrist stehen:
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
Kann mir jemand sagen wann ich nun Kündigen kann und zu welchem Datum bzw. wann mein letzter Arbeitstag wäre? Ich bin 9 Jahre bei der Firma.
Vielen Dank
Mark
Hallo, ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgenden Text zur
Kündigungsfrist stehen:
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter
Einhaltung einer Frist von Q6 Wochen zum uartalsende zulässig.
Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus
tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung
auch für den Arbeitnehmer.
Kann mir jemand sagen wann ich nun Kündigen kann und zu
welchem Datum bzw. wann mein letzter Arbeitstag wäre? Ich bin
9 Jahre bei der Firma.
Vielen Dank
Mark
Hallo Mark.
So weit ich das sehen kann, kannst Du jederzeit 6 Wochen bis zum Quartalsende kündigen. Ein Quartal ist 3 Monate, also müsstest Du meiner Ansicht nach z.B. März, April,Mai ist ein Quartal Mitte April kündigen , das heisst Ende Mai bist de dort fertig ;.)
Hallo srongme,
dabnke für deine Antwort. aber was ist mit dem Zusatz „Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus
tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.“
Wenn ich im gesetz lese, dann verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber je nach Anzahl der Berufsjahre. Gilt diese Verlängerung dann auch für mich?
bin mir da nicht sicher. aber scheinbar immer 6 wochen zum quartalsende - also 31.03. bzw. 31.06. usw. eben jeweils zu einem ende des nächsten quartals. ob du nach 9 jahren eine verlängerte kündigungsfrist hast, mußt du auch noch klären. zusätzlich kommt resturlaub, überstunden usw. noch hinzu. also rechtzeitig rechnen und kündigen! Amidala