Hallo,
Der Arbeitgeber hat 2 Angestellte(AN). Arbeitnehmer A ist seit August letzten Jahres bei ihm auf geringfügiger Basis (3x die Woche a 3 Stunden) tätig. Arbeitnehmer B ist Halbtagsbeschäftigt und das seit über 10 Jahren. Arbeitgeber will nun seinen Betrieb verkaufen. Wie sind die Kündigungsfristen? Lt. Internet gilt das Kündigungsschutzgesetz erst bei bei einer Anzahl von 10 Arbeitnehmern. Besteht Aussicht auf eine Abfindung für die beiden Angestellten? Wenn ja in welcher Höhe? Muß der Nachfolger die AN übernehmen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo,
Hallo,
Der Arbeitgeber hat 2 Angestellte(AN). Arbeitnehmer A ist
seit August letzten Jahres bei ihm auf geringfügiger Basis
(3x die Woche a 3 Stunden) tätig. Arbeitnehmer B ist
Halbtagsbeschäftigt und das seit über 10 Jahren.
Der Beschäftigungsumfang spielt bei den Arbeitnehmerrechten grundsätzlich keine Rolle. Geringfügig Beschäftigte haben dieselben Rechte (Urlaub, EFZ, Kündigungsschutz, etc) wie alle anderen AN auch.
Arbeitgeber
will nun seinen Betrieb verkaufen. Wie sind die
Kündigungsfristen?
sofern nix anderes arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wurde, gelten für beide AN die Fristen des § 623 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Lt. Internet gilt das
Kündigungsschutzgesetz erst bei bei einer Anzahl von 10
Arbeitnehmern.
Das ist richtig gem. § 23 Abs. 1 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
Besteht Aussicht auf eine Abfindung für die
beiden Angestellten?
Kaum
Muß der
Nachfolger die AN übernehmen?
Es findet zwar ein „Betriebsübergang“ gem. § 613a BGB statt, aber auch diese Vorschrift ist im Kleinbetrieb nicht anwendbar.
Vielen Dank für eure Antworten.
&Tschüß
Wolfgang
Nachfrage Anwendbarkeit BGB 613a
Hallo,
Hallo Wolfgang
Muß der
Nachfolger die AN übernehmen?Es findet zwar ein „Betriebsübergang“ gem. § 613a BGB statt,
aber auch diese Vorschrift ist im Kleinbetrieb nicht
anwendbar.
…warum ist der 613a bei Kleinbetrieben nicht anwnedbar? Habe ich irgendwo ein Ausschlusskriterium nicht gefunden?
&Tschüß
Wolfgang
Gruß
MG
Hallo Wolfgang
Hallo,
Muß der
Nachfolger die AN übernehmen?Es findet zwar ein „Betriebsübergang“ gem. § 613a BGB statt,
aber auch diese Vorschrift ist im Kleinbetrieb nicht
anwendbar.…warum ist der 613a bei Kleinbetrieben nicht anwnedbar? Habe
ich irgendwo ein Ausschlusskriterium nicht gefunden?
Da hast weder Du noch ich ein Ausschlußkriterium überlesen.
Das BAG hat gewichtet und mehrfach entschieden - zuletzt mW 2007 - daß der § 23 KSchG gegenüber dem § 613a BGB das höherrangige Recht ist. Dies auch unabhängig davon, ob sich der Verkäufer oder der Erwerber auf § 23 KSchG beruft.
https://openjur.de/u/171292.html
Gruß
&Tschüß
MG
Wolfgang