Kündigungsfristen bei gekündigtem TvöD

Guten Tag,

Bei einer Firmenzugehörigkeit von 5 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist gemäß TvöD 4 Monaten zum Quartalsende. Wenn ein Unternehmen jedoch aus dem TvöD ausgestiegen ist, dieser jedoch noch solange gilt, bis ein neuer Tarifvertrag oder Haustarifvertrag geschlossen wird, gelten für die Arbeitnehmer dann trotzdem noch der TvöD bei den Kündigungsfristen? Oder muss es da so eine Art „Ausstiegsklausel geben“? Also so ungefähr, „wenn sie aus dem TvöD ausgetreten sind, gelten die Kündigungsfristen solange, bis ein neuer Tarif- oder Hausvertrag besteht“. Oder gelten vielleicht trotzdem irgendwie die BGB Kündigungsfristen von 4 Wochen, weil es sich um eine GmbH handelt?
Vielen Dank im Voraus

Guten Tag,

Hallo

Bei einer Firmenzugehörigkeit von 5 Jahren, beträgt die
Kündigungsfrist gemäß TvöD 4 Monaten zum Quartalsende. Wenn
ein Unternehmen jedoch aus dem TvöD ausgestiegen ist, dieser
jedoch noch solange gilt, bis ein neuer Tarifvertrag oder
Haustarifvertrag geschlossen wird, gelten für die Arbeitnehmer
dann trotzdem noch der TvöD bei den Kündigungsfristen?

Ja, solange im TV nicht ausdrücklich entwas anderes geregelt wurde und der AN ebenfalls der Tarifbindung unterliegt. Das nennt man „Nachwirkung“

Oder muss es da so eine Art „Ausstiegsklausel geben“?

Muß nicht, kann aber (s.o.)

Also so ungefähr, „wenn sie aus dem TvöD ausgetreten sind, gelten die
Kündigungsfristen solange, bis ein neuer Tarif- oder
Hausvertrag besteht“.

Das ist die Nachwirkung.

Oder gelten vielleicht trotzdem
irgendwie die BGB Kündigungsfristen von 4 Wochen, weil es sich
um eine GmbH handelt?

Mit der Rechtsform des AG hat das Individualarbeitsrecht idR wenig zu tun, solange es sich nicht um einen „Tendenzbetrieb“ oder Religionen geht.

Vielen Dank im Voraus

&Tschüß

Wolfgang