Hallo an die Experten!
Ich hätte gerne gewusst, ob durch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten die im Mietvertrag aus dem Jahr 2000 angegebene Frist, die sich dann ja automatisch verlängerte, aufhebt. Dort steht nämlich ab fünf Jahre beträgt die 9 Monate!
Und dann hätte ich auch noch gerne gewusst, wie es ist, wenn das Mietverhältnis am 15. eines Monats begann. Muss ich dann auch zu einem 15. kündigen, damit der Vermieter mir nicht noch zwei Woche Miete abzieht?
, aber zur Lösung deiner theoretischen Frage lies mal hier: