Kündigungsfristen bei Nutzungsvertrag?

Hallo, ich habe mit einer Fahrschule einen Nutzungsvertrag über meinen Fahrschul-PKW geschlossen. Der Vertrag wurde am 01.07.2010 mit einer Laufzeit bis 28.02.2013 geschlossen. Nun hat die das KFZ nutzende Fahrschule den Vertrag gekündigt, da sie für das Fahrzeug keine Verwendung mehr hat.

Nun zu meiner/n Frage/n: Gibt es in einem solchen Fall ohne Vertragswidriges Verhalten einer der Parteien überhaupt die Möglichkeit der Kündigung, da die Vertragslaufzeit befristet ist? Wenn ja, welche Kündigungsfristen gelten und in welchem Gesetz ist nachzulesen? Im BGB habe ich keine befriedigende Antwort gefunden.

Im Voraus vielen Dank für Antworten.

Gruß C. Huhn

Hallo,
ich würde in einem solchen Fall wie folgt vorgehen bzw. sehe ich die Sachlage wie folgt: Ich gehe davon aus,wenn Sie einen solchen Vertrag abschliessen sind Sie gewerblich.
Wenn in dem Vertrag keine auflösende Bedingung vorgesehen ist,nämlich mit der Maßgabe,dass bei Fortfall des Verwendungsinteresses oder der Verwendungsmöglichkeit der Vertrag vor Fristablauf gekündigt werden kann,ist eine vorfristige Beendigung/Kündigung sicher nicht möglich.
Verträge sind dazu da eingehalten zu werden.
Und über die Verwendung und Nutzungsdauer eines Vertragsgegenstands muß sich der jeweilige Unterzeichner vorher Gedanken machen.
Es ist alleine sein Risiko über einen bestimmten Zeitraum sich festzulegen.
Auch Sie könnten ihm ja nicht das Fahrzeug wegholen mit der Begründung,dass Sie nun eine deutlich bessere und wirtschaftlich mehrfach attraktivere Verwendung dafür hätten.
Das Gegenseitigkeitsverhältnis,das SYNALLAGMA, ist durch Ihren Vertrag fixiert und beide Seiten haben ihre Rechte und Pflichten und Risiken daraus.
Auch Sie könnten ja ein Angebot für deutlich mehr erhalten und hätten kein Recht darauf berufend den Vertrag mit dem jetzigen Vertragspartner zu kündigen.
Wie gesagt,sofern Ihr Vertrag keine auflösende Bedingung enthält.
Gruß AK

Hallo, bei Zivilrecht und Vertragsrecht muss ich passen, das ist nicht mein Bereich. Tut mir leid