Kündigungsfristen beidseitig vereinbart

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich beidseitig vereinbarter Kündigugsfristen. Bei uns im Betrieb wurde die Kündigungsfrist beidseitig auf 3 Monate festgelegt. Wir suchem im Moment neue Leute und bei einem Gespräch mit meinem Chef erläuterte ich Ihm, dass ich einen Interessenten kennen würde. Dieser hätte halt eine 3 monatige Kündigungsfrist bei seinem aktuellen Arbeitgeber. Dazu meinte mein Chef das wäre illegal. Auf unsere Verträge angesprochen wollte er sich dazu nicht äußern. Ich hab das jetzt so verstanden, wenn jemand bei uns neu anfangen will und sein altes Arbeitsverhältnis kündigt, ist eine 3 Monats Kündigungsfrist illegal. Wenn ich aber kündigen will ist es nicht illegal. Gibts da irgendwelche Sonderregelungen die besagen dass man Grundsätzlich x Wochen vor Ende eines Quartals kündigen? Für Anregungen und kurze Erläuterungen wäre ich dankbar.

Michael

FAQ:1990
Hi!

Wegen des „Grenzfalls“ bezüglich der FAQ:1129 verweise ich einfach mal auf die FAQ:1990

LG
Guido

MOD: Closed
Und da hier aufgrund der Schilderung wohl weniger ein abstrakter Hintergrund vorliegt, schliesse ich den Grenzfall einfach ab.

Gruss ivo