Kündigungsfristen des AN und Arbeitsortversetzung

Hallo!

Eine Spedition hat Ihren Sitz im Norden, der Einsatzort der Fahrer befindet sich allerdings zu 90 % im Süden (der Einsatzort ist im Arbeitsvertrag nicht erwähnt).
Nun verlegt die Spedition ab dem 01.01. den Einsatzort von Süden nach Westen, teilt dies den Arbeitnehmern offiziell aber erst nach dem 01.12. mit, obwohl der Geschäftsleitung der Wechsel schon wesentlich länger bekannt ist.

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber den Einsatzort ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer einfach ändert?

Als Konsequenz kündigen nun einige Arbeitnehmer am 15.12. zum 15.01. und beziehen sich auf die gesetzliche Regelung von § 622 Abs. 1 BGB.
Die Reaktion des Arbeitgebers ist, dass die Kündigung anerkannt wird, allerdings nur zum 31.01. (und bei entsprechender Betriebszugehörigkeit darüber hinaus!), da im Arbeitsvertrag ein Beisatz steht, welcher besagt, dass der AN die gleichen Kündigungsfristen wie der AG hat.

Ist ein Arbeitsvertrag mit einer solchen Kündigungsfristverlängerung zulässig?

Und wenn ja, handelt es sich dabei nicht um eine Art von Mobbing, wenn Arbeitnehmer, die seit über 20 Jahren betriebszugehörig sind und daher ein entsprechendes Alter erreicht haben, eine Kündigungsfrist von 7 Monaten einhalten müssen? Müsste man in einem höheren Alter nicht flexibler sein können?

Ich bin sehr dankbar über jede Reaktion, Hilfe, Tipps und Anregungen!!

Hallo

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber den Einsatzort ohne
vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer einfach ändert?

siehe unten

Als Konsequenz kündigen nun einige Arbeitnehmer am 15.12. zum
15.01. und beziehen sich auf die gesetzliche Regelung von §
622 Abs. 1 BGB.
Die Reaktion des Arbeitgebers ist, dass die Kündigung
anerkannt wird, allerdings nur zum 31.01. (und bei
entsprechender Betriebszugehörigkeit darüber hinaus!), da im
Arbeitsvertrag ein Beisatz steht, welcher besagt, dass der AN
die gleichen Kündigungsfristen wie der AG hat.

Ist ein Arbeitsvertrag mit einer solchen
Kündigungsfristverlängerung zulässig?

Trotz Fettdruck ist so etwas wirksam möglich, wenn kein Tarifvertrag ohne Öffnungsklausel etwas anderes sagt.

Und wenn ja, handelt es sich dabei nicht um eine Art von
Mobbing, wenn Arbeitnehmer, die seit über 20 Jahren
betriebszugehörig sind und daher ein entsprechendes Alter
erreicht haben, eine Kündigungsfrist von 7 Monaten einhalten
müssen? Müsste man in einem höheren Alter nicht flexibler sein
können?

Nein, das ist kein Mobbing, sondern ganz normales Recht.

Ich bin sehr dankbar über jede Reaktion, Hilfe, Tipps und
Anregungen!!

Ich hoffe auch über die, die nicht den erhofften Inhalt haben. :wink:

Ob die kurzfristige Änderung des Ausübungsortes rechtens ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Sofern ein Betriebsrat existiert, wäre dies der erste Ansprechpartner. Die Gewerkschaft oder ein Fachanwalt könnten unter Hinzunahme aller relvanter Unterlagen da sicherlich etwas konkretere und vor allem verbindlichere Aussagen treffen.

Gruß,
LeoLo

Eine Spedition hat Ihren Sitz im Norden,

Norden von Was? Norden der Strasse ? Norden des Industriegebiets? Norden Europas?

der Einsatzort der
Fahrer befindet sich allerdings zu 90 % im Süden

Süden von Was?
Süden des Betriebsgebäudes ? Süden Europas?

Reden wir hier von 5 km? 50km? 500 km???

Erstmal vielen Dank für die Reaktion.

Da ich auf diesem Brett eigentlich keinen konkreten Fall schildern darf, habe ich das ganze bei meiner Beschreibung verallgemeinert.

Hier jetzt ein paar Details:
Der Sitz des Unternehmens liegt in Oberfranken, der bisherige Einsatzort liegt in Oberbayern. Der neue Einsatzort würde sich im Raum Stuttgart befinden.
alter Arbeitsweg: ca. 310 km, etwa 3 Stunden Fahrtzeit
neuer Arbeitsweg: ca. 380 km, etwa 4,5 Stunden Fahrtzeit
Die Arbeitnehmer fahren gemeinsam mit Dienstfahrzeugen zu ihrem Einsatzort.

Vielen lieben Dank für die Mühe!
Und ja, ich bin auch über negative Informationen sehr dankbar. :smile:

Einen Betriebsrat und eine Gewerkschaft gibt es in diesem Unternehmen leider nicht. Dann wäre es sicherlich einfacher.
Aber ein Anwalt wird sich der Sache wohl annehmen müssen.

Nochmals danke!!

Grüße
Diosa