Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages, Bedeutung?

Ich habe eine Frage zu Arbeitsvertrag bzw. Kündigungsfristen, da steht:

„Der Vertrag beginnt mit dem 01.Oktober.2004. Er ist befristet bis zum 31.10.2005 und verlängert sich automatisch, wenn nicht eine der beiden Parteien 1 Monat vor vertragsende schriftlich kündigt“

Seitdem arbeitet Herr X bei der Firma, jetzt fragt er:
1)Ist der Vertrag immer noch befristet oder durch die Verlängerung unbefristet geworden?
2)Was sind die momentanen Kündigungsfristen?Wann kann sein Arbeitsgeber ihn zum frühsten Termin kündigen?(gilt jetzt ein Monat Kündigungsfrist oder 3 Monaten, da er länger als 5 Jahren dort arbeitet)
3)Welche Kündigungsfristen muss er beachten, wenn er als Arbeitsnehmer sich kündigen möchte?

Vielen Dank für Ihre Antworten

Hallo

1)Ist der Vertrag immer noch befristet oder durch die
Verlängerung unbefristet geworden?

unbefristet

2)Was sind die momentanen Kündigungsfristen?Wann kann sein
Arbeitsgeber ihn zum frühsten Termin kündigen?(gilt jetzt ein
Monat Kündigungsfrist oder 3 Monaten, da er länger als 5
Jahren dort arbeitet)

Kommt auf’s Alter des AN an. Sofern kein Tarifvertrag Anwendung findet und etwas anderes regelt oder im Arbeitsvertrag eine anderslautende wirksame Regelung vereinbart wurde, gilt:

BGB §622
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist , wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    (…)
    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (…)

3)Welche Kündigungsfristen muss er beachten, wenn er als
Arbeitnehmer sich kündigen möchte?

Sofern kein Tarifvertrag Anwendung findet und etwas anderes regelt oder im Arbeitsvertrag eine anderslautende wirksame Regelung vereinbart wurde, gilt ungeachtet der Betriebszugehörigkeit:

BGB §622
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten,
Also ich habe noch Fragen und zwar:

Herr X arbeitet in einem GmbH als Techniker, GmbH hat nur 4 angestellte (arbeitsnehmer) und Herr X ist über 25 Jahre alt.

Aufgrung dieser Angaben und oben zitierte Kündigungsparagraph:

1)Wann ist der frühst mögliche Termin zu einer ordentlichen Kündigung durch seinen Arbeitsgeber jetzt genau?(er arbeitet mehr als 5 Jahren dort)
2)was bedeutet hier ein Tarifvertrag?wo kann er nachsehen ob er einem Tarifvertrag angehört?steht sowas in seinem Arbeitsvertrag?

vielen Dank für Ihre Antworten.

und Herr X ist über 25 Jahre alt.

Ääähm … ‚‚über 25 Jahre‘‘ ist dann doch zu ungenau. Man sollte schon das genaue Alter haben.

Wann ist der frühst mögliche Termin zu einer ordentlichen
Kündigung durch seinen Arbeitsgeber jetzt genau?

Ohne genaues Alter kann man das nicht sagen.

wo kann er nachsehen ob
er einem Tarifvertrag angehört? steht sowas in seinem
Arbeitsvertrag?

Ja, das steht entweder im Arbeitsvertrag oder siehe FAQ:1989

MfG

Hallo saman,

Der Vertrag beginnt mit dem 01.Oktober.2004.
(er arbeitet mehr als 5 Jahren dort)

nach meiner Rechnung sind das noch keine 5 Jahre.
Nur so, weil das Auswirkung auf die Kündigungsfrist hat.

ms

Ich wusste nicht welche Auswirkung das Alter hat.

Aber er ist 53 Jahre alt.

vielen Dank

Ich wusste nicht welche Auswirkung das Alter hat.

Dann lies bitte nochmal das posting von LeoLo. Da steht u.a. (zitiert aus § 622 BGB):
‚‚Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.‘‘

Aber er ist 53 Jahre alt.

Dann wäre die Kündigungsfrist nach http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html ‚‘… wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen … zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats…’’
Darauf, dass das Arbeitsverhältnis - bei jetzt erfolgender Kündigung - noch keine 5 Jahre besteht, wurde ja an anderer Stelle schon hingewiesen.