kündigungsfristen des mieters bei renovierung

hallo leute,
man möchte ein älteres Gebäude Bj. 1955 mit 6 Wohneinheiten (a`56 m²)im Stadtzentrum kaufen. 4 Wohnungen sind vermietet. Das längste Mietverhältnis besteht seit ca. 30 Jahren für etwa Nebenkostenhöhe als Mietzins und sind zum grössten Teils ältere Menschen. 2 Wohnungen könnte man renovieren und selbs beziehen. Die restliche Wohnungen nach und nach eben nach der Auszug des Mieters. Wenn der Käufer zwei Kinder (16 u. 18 J. alt) hat, reicht dies als Kündigungsgrund an den Mieter als Eigenbedarf oder sollte man Renovierungsbedarf als Kündigungsgrund angeben, weil man ja sehr vieles hört, nur Probleme mit den Mietern. Für jegliche Infos bin ich dankbar. eure hicki

Hallo

und da möchte man diese älteren Leute nach über 30 Jahren aus der Wohnung kündigen…
bei 6 Wohnungen und 4 Personen dürfte Eigenbedarf etwas schwierig sein.

Gruß