Hallo,
ich habe ein Job-Angebot zum 01.05.2011 bekommen in einer sehr guten Firma und auf meiner Wunschposition bekommen. Leider steht in meinen Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist „sechs Wochen zum Quartalsende“. Somit könnte ich die Stelle erst zum 01.07. antreten, dies wäre aber zu spät. Ich bin ausgelernt seit 2 1/2 Jahren in dem Betrieb und bin 28 Jahre alt. Habe ich eine Möglichkeit eher aus dem Arbeitsvertrag zu kommen???
Kann ich mich darauf berufen, dass die Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer nie länger seien dürfen als die vom Arbeitgeber. Bei 2 1/2 Jahren Zugehörigkeit hat mein Chef ja eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende oder trifft das hier nicht zu??? Vielen Dank im Voraus.
So kommst du aus dem Arbeitsverhältnis raus:
1: Einseitig durch Kündigung durch dich mit Einhaltung der für dich geltenden Kündigungsfrist. Die in deinem Arbeitsvertrag stehenden „6 Wochen zum Q-Ende“ gelten unter folgenden Bedingungen NICHT: a) Es gibt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, die bzw. der in deinem Betrieb anwendbar ist und eine kürzere Kündigungsfrist vorsieht. b) Die für den Arbeitgeber in § 622 Abs. 2 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html) geregelte Kündigungsfrist wurde weder im Arbeitsvertrag noch in einem für dich geltenden Tarifvertrag gemäß den Absätzen 4 und 6 abweichend geregelt, und wenn sie doch geregelt sein sollte, dann darf sie - wie du schon richtig erkannt hast - nicht kürzer sein als dir für dich geltende Frist.
2: Dur triffst mit deinem (bisherigen) Arbeitgeber eine Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Vereinbarung setzt natürlich die Zustimmung des AG voraus, so dass du möglicherweise Zugeständnisse - welcher Art auch immer, frag ihn! - machen musst. Aber da er eigentlich kein Interesse daran haben kann, einen „unwilligen“ Arbeitnehmer zu beschäftigen, müsste eine Einigung möglich sein.
Notfalls 3: Du bleibst (zweckmäßigerweise nach entsprechender Ankündigung) ab dem 1. Mai deinem bisherigen Arbeitsplatz vertragswidrig fern. Das wäre Vertragsbruch, deshalb natürlich nicht schön, möglicherweise aber das kleinere Übel. Dein Arbeitgeber hätte dann einen Anspruch auf Entschädigung für die Schäden, die ihm durch dein Verhalten entstehen. Wenn du abschätzen kannst, wie hoch diese Schäden sein können, kannst du prüfen, ob dir das neue Arbeitsverhältnis dieses Risiko wert ist.
Hi Norbert,
Vertrag ist erst einmal Vertrag und den hast Du ja unterschrieben. 6 Wochen zum Q. ist üblich und auch für beide Seiten O.K. Die Kündigunngsfrist wird nicht nur für Dich gelten sondern auch für Deinen Chef.
Sollte dieser doch etwas anderes vereinbart haben ist dies „sittenwidrig“. Die Kündigungsfristen beim AG dürfen nicht kürzer sein als beim Arbeitnehmer. Andersrum ist es aber schon O.K.
Also, mein Vorschlag wäre mit dem AG einen Deal auszuhandeln: Zum Beispiel, so dass Du bis zum 30.04. Dir den „A“ aufreißt auf Urlaub und Überstunden verzichtest und Deinen Job vernünftig machst.
Dann wird es vielleicht auch eine gewisse Bereitschaft geben, dich 2 Monate eher ziehen zu lassen!
Gruß
Daniel
Wenn es vertraglich vereinbart wurde und von beiden Seiten so akzeptiert wurde kann man nur mit der jeweiligen Gegenseite sprechen. Wenn der Arbeitgeber kulant ist kann er einen früher aus dem Vertrag lassen, denn eigentlich nutzt es dem AG nicht einen AN halten zu wollen, der „innerlich“ bereits gekündigt hat.
Wieviel Urlaub haben Sie noch?
Vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge. Hab mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Auflösung des Arbeitsvertrages zum 30.04.2011 verständigt und dafür auf Urlaub und bezahlte Überstunden verzichtet, so dass beide Seiten sich entgegengekommen sind.
Vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge. Hab mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Auflösung des Arbeitsvertrages zum 30.04.2011 verständigt und dafür auf Urlaub und bezahlte Überstunden verzichtet, so dass beide Seiten sich entgegengekommen sind…
Vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge. Hab mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Auflösung des Arbeitsvertrages zum 30.04.2011 verständigt und dafür auf Urlaub und bezahlte Überstunden verzichtet, so dass beide Seiten sich entgegengekommen sind…
Hallo,
für sie ist recht, was sie mit dem arbeitgeber unterzeichnet haben. Sie sollten mit ihm schnell ein gutes gespräch in angenehmer atmosphäre (timing!) führen, offen das problem schildern und um vorzeitige vertragslösung bitten - normalerweise klappt dies auch.
mfg ignaz