wenn ein Unternehmen folgende Klausel im Arbeitsvertrag hinterlegt hat:
„Es gelten für die Kündigung des Vertrages die tariflichen
Kündigungsfristen. Verlängerungen der Kündigungsfrist mit zunehmender Unternehmenszugehörigkeit gelten beiderseitig.
… Diesem Arbeitsvertrag liegen die Bestimmungen der Tarifverträge für Angestellte der Eisen-, Metall-, und Elektroindustrie des Tarifgebietes Hamburg und Umgebung sowie die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde.“
Wo würde man die entsprechenden Kündigungsfristen in Erfahrung bringen, wenn man kein Mitglied in einer der Gewerkschaften ist.
Die Personalabteilung eines Unternehmens sollte man solche Fragen wahrscheinlich nicht stellen.
Zusatz: Gehören Ausbildungsjahre komplett zur Betriebszugehörigkeit?
Schon jetzt vielen Dank für Hilfestellungen!
Gruss
Deanna
vielleicht könnte man jemanden kennen, der Mitglied einer GEW ist, oder es könnte einen BR geben…
2tens,
wäre eine Möglichkeit…
3tens,
die IG Metall hat Tarifverträge die besagen…beim Übergang vom Ausbildungsverhältniss in ein Arbeitsverhältniss, im selben Betrieb, zählen die Ausbildungsjahre zur Betriebszugehörigkeit.
Mitglied werden soll garnicht nicht weh tun .-)
LG JSP
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Personalabteilung eines Unternehmens sollte man solche
Fragen wahrscheinlich nicht stellen.
Warum bitteschön nicht? Du fragst doch auch bei einem Autokauf
zunächst den Händler bei einer unverständlichen Klausel im
Vertrag, oder?
Wenn ich das Auto doch aber schon gekauft habe und schon 7 Jahre gefahren habe, finde ich die Frage einer Klausel an den Verkäufer schon etwas merkwürdig.
vielleicht könnte man jemanden kennen, der Mitglied einer GEW
ist, oder es könnte einen BR geben…
2tens,
wäre eine Möglichkeit…
3tens,
die IG Metall hat Tarifverträge die besagen…beim Übergang
vom Ausbildungsverhältniss in ein Arbeitsverhältniss, im
selben Betrieb, zählen die Ausbildungsjahre zur
Betriebszugehörigkeit.
Mitglied werden soll garnicht nicht weh tun .-)
LG JSP
Aloah JSP ,
dein Tip mit dem BR ist gut. Vielen Dank!
Danke auch für die Info „Betriebszugehörigkeit“.
Und Mitglied werden tut wirklich nicht weh. Werde mal drüber nachdenken.
Wenn ich das Auto doch aber schon gekauft habe und schon 7
Jahre gefahren habe, finde ich die Frage einer Klausel an den
Verkäufer schon etwas merkwürdig.
In einem solchen aufs Arbeitsrecht übertragenen Fall würde aber eine Pflicht des Arbeitgebers bestehen, den Tarifvertrag zur Einsicht auszuhängen. Dann wäre der einfachste Weg, sich das Teil einfach mal durchzulesen…
Wenn ich das Auto doch aber schon gekauft habe und schon 7
Jahre gefahren habe, finde ich die Frage einer Klausel an den
Verkäufer schon etwas merkwürdig.
Warum? Der einzige Nachteil, der ggf. entstehen könnte, ist die Tatsache, dass man auf seinen Kündigungswunsch aufmerksam macht (denn warum sollte man sonst bei bestehendem Vertrag nach der Kündigungsfrist fragen:wink:).
Aber ehrlich gesagt hätte ich in einem solchen Fall keine Probleme, bei meiner Personalreferentin so einen Passus nachzufragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie meinen Chef davon in Kenntnis setzt, ist denkbar gering und wenn ich eh’ gehen will, irgendweine Story vom Pferd würde ich ihr schon aufbinden können.
Ansonsten bleibt natürlich noch der etwaig vorhandene Betriebsrat übrig.