Kündigungsfristen freiberufliche Mitarbeiter

Hallo, liebe Wissende,

ich wäre über Einschätzungen von Euch/Ihnen zur folgenden Problematik dankbar:

Nehmen wir an, Person 1 hat mit Firma 2 einen schriftlichen Vertrag über eine freiberufliche Mitarbeit abgeschlossen und wird über ein Honorar-/Provisionsmodell (so und so viel Prozent vom erwirtschafteten Umsatz) bezahlt. 1 möchte nach zwei Jahren kündigen und merkt, dass die ordentliche Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, was 1 auf Grund versch. Vorkomnisse nicht mehr möglich scheint. 2 kündigt nicht. Wenn 1 außerordentlich kündigt (auf Grund von „schwerem Vertrauensverlust“) hat 1 Angst, dass das im Vertrag ebenfalls geregelte Wettbewerbsverbot nicht greifen könnte. Im Vertrag verpflichtet sich 2 zur Zahlung einer Karenzentschädigung in Höhe von 55% des durchschnittl. Beratungshonorars für eine Dauer von zwölf Monaten. 2 möchte diese Karenzentschädigung nicht anfechten sondern diese in dem o. g. Umfang erhalten! Wenn 1 aber ordentlich kündigt, könnte 2 ihn über die Dauer der nächsten 9 Monate ausbluten lassen, was sich auf die Karenzentschädigung negativ auswirken würde.

Frage: Wie kommt 1 aus dem Vertrag ohne den Anspruch auf Karenzentschädigung zu verlieren?

Besten Dank für die Hilfe!

Hallo

Also ich zerbreche mir jetzt seit knapp dreißig Minuten den Kopf…

Erst einmal gehe ich davon aus daß du hier:

2 möchte diese Karenzentschädigung
nicht anfechten sondern diese in dem o. g. Umfang erhalten!

1 und 2 vertauscht hast, oder? Also der Freiberufler möchte abkassieren.

Auch nach zehnmaligem Lesen und hundertmaligen Grübeln passt da etwas nicht. Mal pauschal: wenn der Freiberufler kündigt und dies nicht von der Firma zu verantworten ist, kann die Firma sich immer lossagen vom Wettbewerbsverbot. Hat die Firma den Grund zu verantworten, kann sie dies nicht machen, dann muß der Freiberufler sich aber darauf gefasst machen, daß die Firma erst einmal die Schuld von sich weist und ein Prozess das ganze erst klären wird.

Davon ab irritiert mich dieses Wettbewerbsverbot aber immens, denn es legt den Schluss nahe, daß der Freiberufler ausschließlich (oder fast ausschließlich) für diese Firma arbeitet, denn sonst würde er doch nahezu regelmäßig gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, oder? In dem Falle wäre dringenst anzuraten, eine Überprüfung bei der Deutschen Rentenanstalt (früher BfA) anzuleiern in der Richtung, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Vorher unbedingt Fachanwalt und Steuerberater konsultieren!

Auf jeden Fall sollte solch ein hypothetischer Fall nicht über dieses Forum diskutiert werden, es sei denn, man wandelt gerne am Abgrund…

Gruß,
LeoLo