Kündigungsfristen für Arbeitnehmer ?

Hallo,

ein Arbeitnehmer ist bereits seit 12 Jahren im Unternehmen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Monatsende von seiten des Arbeitgebers. Ist der Arbeitnehmer ebenfalls an diese Kündigungsfrist gebunden, oder kann der Arbeitnehmer zum zeitigeren Termin aus der Firma aussteigen ??

Vielen Dank für die Hilfe

lucielotte

Hallo,

er ist daran gebunden, wenn er sich im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet hat, die für den Arbeitgeber geltenden verlängerten Kündigungsfristen auch als Arbeitnehmer bei Eigenkündigung einzuhalten.

VG
EK

Der Arbeitnehmer hat eine gesetztliche, 4 Wochen Kündigungsfrist, die wird im §1 des KündigungsschutzGesetz geregelt. Vorausgesezt man arbeitet bereits länger als 6 Monate in dem Betrieb

Der Arbeitnehmer hat eine gesetztliche, 4 Wochen
Kündigungsfrist, die wird im §1 des KündigungsschutzGesetz
geregelt. Vorausgesezt man arbeitet bereits länger als 6
Monate in dem Betrieb

Sorry,

aber deine Antwort ist totaler Unsinn. Das KSchG sagt überhaupt nichts zu Kündigungsfristen, weder in § 1 noch sonstwo.
Diese sind entweder im BGB (§ 622), Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Inwieweit längere Kü-Fristen als in § 622 Abs. 1 BGB auch für AN gelten, hat EK kurz, aber erschöpfend beantwortet.
&Tschüß
Wolfgang