Kündigungsfristen für befristeten Mietvertrag mit jährlicher Verlängerung

Hallo,

wie sind die Kündigungsfristen für den Mieter nach dem aktuellen Mietrecht, wenn folgende Fakten bestehen:

  • Mietvertrag ist vor Mitte 2001 geschlossen worden
  • im Vertrag der Mietvertrag erstmal 3 Jahre lief, sich aber Jahr für Jahr jeweils automatisch um 1 Jahr verlängert hat
  • bei Kündigungsfristen steht im Vertrag „Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre und mehr vergangen sind“.

Hierzu gibt es leider in diversen Suchen unterschiedliche Aussagen, ob der Passus bzgl. 12 Monate Kündigungsfrist noch gilt.

Was meint Ihr?

VG
Chris

Hallo!

Mieterkündigung immer nur 3 Monate.
Vermieterkündigung je nach tatsächlicher Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate.

in Altfällen auch 12 Monate.

MfG
duck313

Seit dem 1. Juni 2005 können auch Mieter von Altmietverträgen aufgrund einer Gesetzesänderung immer ordentlich n. § 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats“ den Vertrag kündigen.

Die Wohndauer verlängert bei mieter seitigen Kündigungen die in Altverträgen bestimmte Kündigungsfrist nicht mehr: Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB.

„Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.“, § 573 c Abs. 1 Satz 2 BGB.

Das Recht zur Sonderkündigung, außerordentlichen sowie fristlosen Kündigung sowie vorfristiger, übereinstimmender Aufhebungsverträge bleibt davon unberührt.

G imager