Hallo,
wie sind die Kündigungsfristen für den Mieter nach dem aktuellen Mietrecht, wenn folgende Fakten bestehen:
- Mietvertrag ist vor Mitte 2001 geschlossen worden
- im Vertrag der Mietvertrag erstmal 3 Jahre lief, sich aber Jahr für Jahr jeweils automatisch um 1 Jahr verlängert hat
- bei Kündigungsfristen steht im Vertrag „Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre und mehr vergangen sind“.
Hierzu gibt es leider in diversen Suchen unterschiedliche Aussagen, ob der Passus bzgl. 12 Monate Kündigungsfrist noch gilt.
Was meint Ihr?
VG
Chris