Hallo Erik,
sorry, ich verwende - Gewohnheit - Ausdrücke der juristischen Welt.
frage ich nur, weil Du das jetzt mehrfach verwendet hast.
Heißt es, daß eine Kündigung nicht gültig ist, wenn der andere
sie nicht bestätigt? Oder wozu braucht man die? Kann man nicht
einfach einseitig die Kündigung erklären, das Ganze mit
Postzustellungsurkunde rüberschicken, ohne daß da irgend etwas
„angenommen“ wird? Oder besteht die „Annahme“ schon in der
Übergabe der Postzustellungsurkunde? Das wäre ja unfair, da
hat man ja keine Zeit, sich rechtlich beraten zu lassen.
Die Kündigung erfolgt mit der Zustellung der „schriftlichen Kündigung“. Es wird wenig beachtet, das Mietverträge schriftlich gekündigt werden müssen.
Wird nun ordnungsgemäss - also mit einer zulässigen Frist gekündigt - muss der Vermieter die Annahme der Kündigung nicht bestätigen. Dann reicht aus, wenn der Mieter nachweisen kann, dass die Kündigung fristgerecht beim Vermieter eingegangen ist.
Wird jedoch nicht fristgemäss gekündigt, also z.B. erst am 5.10.2002 zum 31.12.2002 muass der Vermieter widersprechen. Er hat innerhalb zwei Wochen zu widersprechen und festzustellen, dass die Frist nicht eingehalten ist und der Kündigungstermin erst zum 31.01.2003 möglich ist.
Nein, wenn die ältere Dame die Vermieterin ist und die
Kündigung angenommen hat, ist diese Kündigung gültig.
hier zum Beispiel
Der Sohn
hat, wenn er nicht Vermieter ist, nichts zu melden, wenn er
nicht offiziell beauftragt ist, die Interessen wahrzunehmen.
Hierfür hat er eine Vollmacht vorzulegen.
das mit dem Sohn war eigentlich nur zur Illustration gedacht.
Es kommt doch häufig vor, daß ältere Damen Rechtsgeschäfte
tätigen und ihre Angehörigen dann irgendwann mal drüberschauen
und sie überzeugen, daß sie da zu gutmütig waren
Das ist richtig. Doch die „Überzeugungsarbeit der Angehörigen“ zählt nun mal nicht. Entscheidend ist die Erklärung der Vermieterin. Sie ist ja solange sie nicht für geschäftsunfähig erklärt wird berechtigt Erklärungen abzugeben. Im Gegenzug käme also nur noch in Frage, dem Mieter nachzuweisen, dass er die Vermieterin getäuscht und sich den Vorteil erschlichen hat. Das ist unmöglich. Ein Beweis wird nicht gelingen.
Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann er Deinen Vater aus
dem Mietvertrag entlassen. Dies ist möglich und hat nichts mit
Rechtsgültigkeit zu tun. Kündigen, wie schon von Dir
aufgeführt, kann er dagegen tatsächlich nicht alleine.
Das hat er aber versucht - war halt schlecht beraten.
Aber er
hat einen Anspruch aus dem Vertrag entlassen zu werden, wenn
er sich trennt.
Wie das schon wieder klingt! Nur zur Richtigstellung: Die
beiden waren schon getrennt, als das Mietverhältnis
eingegangen wurde.
Du musst unterscheiden, dass die Trennung eine Sache und der Mietvertrag eine andere Sache ist. Warum soll der Vermieter eine Kündigung von jemand annehmen, der nicht eingezogen ist und sich jederzeit klar sein musste, dass er haftet?
Mein Vater hat nie dort gewohnt und ist als
Mitmieter in den Vertrag, da er damals statt Unterhalt
Sachleistungen geleistet bzw. in diesem Fall die Miete bezahlt
hat. Das ging damals alles sehr schnell.
Es kommt darauf an, ob seinerzeit der Vermieter die Kündigung
Deines Vaters angenommen hat.
Hier wieder - was heißt „Kündigung annehmen“?
Der Vermieter kann, wenn Dein Vater einseitig gekündigt hat, dessen Entlassung aus dem Mietvertrag vornehmen, wenn er sich sicher ist, dass Deine Mutter den Rest schultert.
Hat der Vermieter die Kündigung Deines Vaters nicht angenommen,
Er hat sie - denke ich - nicht explizit angenommen. (Was immer
das jetzt heißt).
Nicht angenommen bedeutet, Dein Vater ist weiterhin haftbar. Wenn Deine Mutter die Miete nicht zahlt, die Nebenkosten oder sonstige Leistungen wie Schönheitsreparaturen nicht erfüllt, geht es an das Konto Deiens Vaters.
dieser ausdrücklich widersprochen
das hat er aber auch nicht. Er wird sie einfach ignoriert
haben.
Ignorieren heisst nicht anerkennen.
Anm: Mein Vater hat das Haus über die Firma gemietet, also
nicht als Privatperson. Das macht die Sache schon wieder
komplizierter, oder?
Weshalb ? Mieter ist Mieter ! Dann haftet eben die Firma.
Eigentlich ist das aber auch nicht so wichtig, da die
Vermieter ihren Formfehler ja eingesehen haben.
Gruss Günter