Hallo,
wer kann sagen, wie es mit der Kündigungsfrist für
Existenzgründer (Start: 1.11.2006) beim Wechsel als
freiwilliges GKV-Mitglied in die PKV aussieht?
ich!
die Aussagen verschiedener Versicherungsmakler sind
unterschiedlich:
und beide Aussagen sind fast richtig und völlig falsch!
1.) 2 Monate Kündigungsfrist, d.h. bei beabsichtigtem Wechsel
in die PKV zum 1.1.2007 müßte man am 31.10.2006 noch bei der
GKV kündigen. Falls man doch in der GKV bleiben möchte, haben
die dort 6 Wochen Nachversicherungspflicht.
Wenn Du erst zum 01.01.2007 wechseln willst, dann musst Du am 30.10.2006 die Weiterversicherung beantragen, wenn Du pflichtig warst, und gleichzeitig mit zwei Monaten kündigen! Das ist aber Schmarrn. Was die 6 Wochen hier sollen ist fraglich, weil, wenn Du die brauchst, dann bist Du danach tatsächlich ohne Schutz, wenn Du noch keie Police der PKV hast!
Wenn Du bereits am 30.10.2006 freiwilliges Mitglied in der GKV bist, dann musst Du aber tatsächlich bis 31.10.2006 mit 2 Monaten Frist zum 01.01.2007 kündigen!
2.) als Existenzgründer kann man sofort ab dem 1.11.2006 in
die PKV wechseln. Auch als freiwilliges GKV-Mitglied.
Allerdings gilt eine 3 monatige Ausschlußfrist. Bis dahin muss
man sich entschieden haben. Sonst kann man nur noch in die PKV
wechseln.
Nur als Pflichtmitglied am 31.10.2006. Als freiwilliges Mitglied hast Du kein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Statuswechsel. Alle anders lautenden Auskünfte sind falsch - auch die hier im Forum gemachten!
Was stimmt denn nun? oder gibt es noch eine 3.Variante die
richtig ist? Ist es auf jeden Fall sinnvoll schon mal zum
31.10.2006 zu kündigen bei der GKV oder ist das überhaupt
nicht notwendig, falls man in die PKV wechseln möchte als
Existenzgründer?
Immer das was ich sage - i.d.R., es sei ich Irre!
Es gibt immer zwei Meinungen, meine und die Falsche!
Thorulf Müller
derKVProfi
[email protected]
P.S.: Die Seite der Gothaer sollte dringends renoviert werden - Regelung für AiP??? EK über JAEG 2004??? etc.