Kündigungsfristen für Existenzgründer

Hallo zusammen,

wer kann sagen, wie es mit der Kündigungsfrist für Existenzgründer (Start: 1.11.2006) beim Wechsel als freiwilliges GKV-Mitglied in die PKV aussieht?

die Aussagen verschiedener Versicherungsmakler sind unterschiedlich:

1.) 2 Monate Kündigungsfrist, d.h. bei beabsichtigtem Wechsel in die PKV zum 1.1.2007 müßte man am 31.10.2006 noch bei der GKV kündigen. Falls man doch in der GKV bleiben möchte, haben die dort 6 Wochen Nachversicherungspflicht.

2.) als Existenzgründer kann man sofort ab dem 1.11.2006 in die PKV wechseln. Auch als freiwilliges GKV-Mitglied. Allerdings gilt eine 3 monatige Ausschlußfrist. Bis dahin muss man sich entschieden haben. Sonst kann man nur noch in die PKV wechseln.

Was stimmt denn nun? oder gibt es noch eine 3.Variante die richtig ist? Ist es auf jeden Fall sinnvoll schon mal zum 31.10.2006 zu kündigen bei der GKV oder ist das überhaupt nicht notwendig, falls man in die PKV wechseln möchte als Existenzgründer?

Grüße
CE

Falls, wenn ich das richtig verstehe, vom Angestelltenverhältnis in die PKV gewechselt werden soll - weil jetzt selbständig: dann endet so oder so die GKV automatisch mit Beschäftigungsende! Also ab dem 01.11.06 besteht die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Eine Kündigung ist nicht notwendig, da die GKV eh automatisch endet. Schadet aber nicht der GKV dieses mitzuteilen um schnellstens eine Bestätigung zu erhalten!

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Falls, wenn ich das richtig verstehe, vom
Angestelltenverhältnis in die PKV gewechselt werden soll -
weil jetzt selbständig: dann endet so oder so die GKV
automatisch mit Beschäftigungsende! Also ab dem 01.11.06
besteht die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Eine Kündigung
ist nicht notwendig, da die GKV eh automatisch endet. Schadet
aber nicht der GKV dieses mitzuteilen um schnellstens eine
Bestätigung zu erhalten!

richtig. es erfolgt ein Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die PKV.
auf der Seite der Gothaer heißt es wiederum, daß 2 Monate Kündigungsfrist gelten…
http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_ne…

Auf jeden Fall kann man ja mal morgen kündigen.
Falls die Seite der Gothaer stimmt, dann existiert ja noch 2 Monate Schutz in der GKV, falls nicht und es passiert was, müßte ja noch die Nachversicherungsmöglichkeit bei der GKV gelten…

Hallo zusammen,

wer kann sagen, wie es mit der Kündigungsfrist für
Existenzgründer (Start: 1.11.2006) beim Wechsel als
freiwilliges GKV-Mitglied in die PKV aussieht?

die Aussagen verschiedener Versicherungsmakler sind
unterschiedlich:

Das ist schade, da haben wohl einige keine Ahnung!

1.) 2 Monate Kündigungsfrist, d.h. bei beabsichtigtem Wechsel
in die PKV zum 1.1.2007 müßte man am 31.10.2006 noch bei der
GKV kündigen.

Falsch, der Statuswechsel berechtigt zu einer Sonderkündigung. Kündige die GKV zum 31.10.2006 - ABER NUR NACH ZUSAGE DER PKV! Wenn du die noch nicht hast, warte und kündige rückwirkend!

Ist es auf jeden Fall sinnvoll schon mal zum
31.10.2006 zu kündigen bei der GKV oder ist das überhaupt
nicht notwendig, falls man in die PKV wechseln möchte als
Existenzgründer?

Warte bis du die annahme der PKV hast, dann kündige.

Frank Wilke

Das ist schade, da haben wohl einige keine Ahnung!

1.) 2 Monate Kündigungsfrist, d.h. bei beabsichtigtem Wechsel
in die PKV zum 1.1.2007 müßte man am 31.10.2006 noch bei der
GKV kündigen.

Falsch, der Statuswechsel berechtigt zu einer Sonderkündigung.
Kündige die GKV zum 31.10.2006 - ABER NUR NACH ZUSAGE DER PKV!
Wenn du die noch nicht hast, warte und kündige rückwirkend!

Warte bis du die annahme der PKV hast, dann kündige.

Frank Wilke

Hallo Frank,

danke für die Info. Dann stimmt ja die Angabe auf der Seite der Gothaer auch nicht… http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_ne…
Kündigung am 31.10. kann aber trotzdem nicht verkehrt sein, weil ja noch eine Nachversicherungspflicht bei der GKV gilt (falls doch noch ein Unfall passiert…)

Grüße
CE

Hallo,

wer kann sagen, wie es mit der Kündigungsfrist für
Existenzgründer (Start: 1.11.2006) beim Wechsel als
freiwilliges GKV-Mitglied in die PKV aussieht?

ich!

die Aussagen verschiedener Versicherungsmakler sind
unterschiedlich:

und beide Aussagen sind fast richtig und völlig falsch!

1.) 2 Monate Kündigungsfrist, d.h. bei beabsichtigtem Wechsel
in die PKV zum 1.1.2007 müßte man am 31.10.2006 noch bei der
GKV kündigen. Falls man doch in der GKV bleiben möchte, haben
die dort 6 Wochen Nachversicherungspflicht.

Wenn Du erst zum 01.01.2007 wechseln willst, dann musst Du am 30.10.2006 die Weiterversicherung beantragen, wenn Du pflichtig warst, und gleichzeitig mit zwei Monaten kündigen! Das ist aber Schmarrn. Was die 6 Wochen hier sollen ist fraglich, weil, wenn Du die brauchst, dann bist Du danach tatsächlich ohne Schutz, wenn Du noch keie Police der PKV hast!

Wenn Du bereits am 30.10.2006 freiwilliges Mitglied in der GKV bist, dann musst Du aber tatsächlich bis 31.10.2006 mit 2 Monaten Frist zum 01.01.2007 kündigen!

2.) als Existenzgründer kann man sofort ab dem 1.11.2006 in
die PKV wechseln. Auch als freiwilliges GKV-Mitglied.
Allerdings gilt eine 3 monatige Ausschlußfrist. Bis dahin muss
man sich entschieden haben. Sonst kann man nur noch in die PKV
wechseln.

Nur als Pflichtmitglied am 31.10.2006. Als freiwilliges Mitglied hast Du kein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Statuswechsel. Alle anders lautenden Auskünfte sind falsch - auch die hier im Forum gemachten!

Was stimmt denn nun? oder gibt es noch eine 3.Variante die
richtig ist? Ist es auf jeden Fall sinnvoll schon mal zum
31.10.2006 zu kündigen bei der GKV oder ist das überhaupt
nicht notwendig, falls man in die PKV wechseln möchte als
Existenzgründer?

Immer das was ich sage - i.d.R., es sei ich Irre!

Es gibt immer zwei Meinungen, meine und die Falsche!

Thorulf Müller

derKVProfi

[email protected]

P.S.: Die Seite der Gothaer sollte dringends renoviert werden - Regelung für AiP??? EK über JAEG 2004??? etc.

Hallo,
dann will ich als GKV-Mensch auch mal meinen Senft dazu geben.
Ich gehe davon aus, das als Angestellter Krankenversicherungspflicht
vorlag. Ich mache das Procedere mal an einem Beispiel deutlich:

  1. Abmeldung durch den Arbeitgeber wegen Ende des Beschäftigungsverhältnisses zum 31.10.2006
  2. Die Krankenkasse fragt das Mitglied nach dem Status ab dem 01.11.06
  3. Mitglied antwortet nicht
  4. Die Mitgliedschaft endet kraft Gesetz zum 31.10.2006
  5. Eine Übertritt in die PKV als Selbständiger ist somit ab dem
    01.11.2006 oder später möglich.
    oder
  6. Mitglied antwortet und beantragt die freiwillige Weiterversicherung
    weil erst ab dem 01.01.2007 eine PKV-Versicherung in Frage kommt
  7. Eine freiwillige Versicherung bei der GKV beginnt ab dem 01.11.06,
    sollte noch bis zum 31.10.2006 eine schriftliche Kündigung bei der
    GKV-Kasse erfolgen, endet diese Versicherung am 31.12.2006,
    ansonsten erst zum 31.01.07 oder entsprechend später.

Gruss
Czauderna

Das ist schade, da haben wohl einige keine Ahnung!

1.) 2 Monate Kündigungsfrist, d.h. bei beabsichtigtem Wechsel
in die PKV zum 1.1.2007 müßte man am 31.10.2006 noch bei der
GKV kündigen.

Falsch, der Statuswechsel berechtigt zu einer Sonderkündigung.
Kündige die GKV zum 31.10.2006 - ABER NUR NACH ZUSAGE DER PKV!
Wenn du die noch nicht hast, warte und kündige rückwirkend!

Warte bis du die annahme der PKV hast, dann kündige.

Frank Wilke

Hallo Frank,

danke für die Info. Dann stimmt ja die Angabe auf der Seite
der Gothaer auch nicht…

Hallo CE,

du hast unten geschrieben:

richtig. es erfolgt ein Wechsel vom Angestelltenverhältnis
in die PKV.

Wenn ich deinem Link folge, ist das der erste Fall. Was interpretierst du anders als ich?
Oder warst du bisher freiwilliges Mitglied der GKV?

Frank Wilke

Nur als Pflichtmitglied am 31.10.2006. Als freiwilliges
Mitglied hast Du kein ausserordentliches Kündigungsrecht bei
Statuswechsel. Alle anders lautenden Auskünfte sind falsch -
auch die hier im Forum gemachten!

Sind denn die hier im Forum dazu gemachten Aussagen „anders“? Ich denke nicht!

Was stimmt denn nun? oder gibt es noch eine 3.Variante die
richtig ist? Ist es auf jeden Fall sinnvoll schon mal zum
31.10.2006 zu kündigen bei der GKV oder ist das überhaupt
nicht notwendig, falls man in die PKV wechseln möchte als
Existenzgründer?

Immer das was ich sage - i.d.R., es sei ich Irre!

Logisch! Klar! :smile:

Es gibt immer zwei Meinungen, meine und die Falsche!

Geiler Spruch ansich - aber quatsch. Meinungen dürfen und haben sie alle.

Wie können Meinungen falsch oder richtig sein? Meinungen sind doch subjektive Ansichten und sind rein individuell.

Ich bin so froh endlich auch mal Herrn Müller aufklären zu dürfen… Danke!

Sind denn die hier im Forum dazu gemachten Aussagen „anders“?
Ich denke nicht!

Unübersichtlich, etwas chaotisch und für Laien nicht wirklich hilfreich. Sie sind nicht richtig und nicht falsch, aber eben unklar.

Ich kann eine Frage nicht beantworten die unexakt ist. Und das ist das Pronblem der meisten Leute hier im Forum, die Fragen stellen, die sind nicht vollständig! Und dann wird geantwortet, nach dem prinzip: so oder doch so! etc.

Immer das was ich sage - i.d.R., es sei ich Irre!

Logisch! Klar! :smile:

Ironie ist nicht Ihre Stärke, oder?

Es gibt immer zwei Meinungen, meine und die Falsche!

Geiler Spruch ansich - aber quatsch. Meinungen dürfen und
haben sie alle.

Ja, klar - aber eben falsche!!! (Achtung - Ironie und Satire Modus sind eingeschaltet und aktiv!)

Wie können Meinungen falsch oder richtig sein? Meinungen sind
doch subjektive Ansichten und sind rein individuell.

Wollen wir das wirklich vertiefen, sonst bin ich gleich der Meinung, dass Sie der intelligenteste Mensch der Welt sind! (Achtung Ironie und Satire Modus ist eingeschaltet)

Ich bin so froh endlich auch mal Herrn Müller aufklären zu
dürfen… Danke!

Nein, aber den Besserwissermodus sollten Sie dann jetzt mal ausschalten!
Vielen Dank für Ihren Beitrag, der das Thema nun wirklich nach vorne entwickelt hat!

Thorulf Nüller