Kündigungsfristen für Wohnung

Der unbefristete Mietvertrag ein Wohnung läuft bereits seit über 7 Jahren. Im Mietvertrag steht, daß die gesetzliche Kündingsfrist 3 Monate beträgt und sich jeweils um 3 Monate nach 5, 8 und 10 Jahren verlängert.

Die Frage ist: Ist diese Verlängerungklausel statthaft?

Nabend,

Wenn es sich um die Kündigungsfristen des Vermieters handelt, ja (weniger geht da eh nicht).
Der Mieter kann immer mit 3 Monaten frist kündigen.

nazulesen im BGB §573c

grüße
lipi