Der unbefristete Mietvertrag ein Wohnung läuft bereits seit über 7 Jahren. Im Mietvertrag steht, daß die gesetzliche Kündingsfrist 3 Monate beträgt und sich jeweils um 3 Monate nach 5, 8 und 10 Jahren verlängert.
Die Frage ist: Ist diese Verlängerungklausel statthaft?