Kündigungsfristen gemäß Betriebszugehörigkeit - Stichtagregelung?

Guten Abend zusammen!

Angenommen, ein Mitarbeiter hat am 28.11.2001 ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen und wird am 25.11.2013 personenbedingt (zum Beispiel wegen Krankheit) gekündigt, hat er dann eine Kündigungsfrist von 

a) 5 Monaten zum Monatsende nach mindestens 10 Jahren Beschäftigungsdauer oder
b) 6 Monaten zum Monatsende nach mindestens 12 Jahren Beschäftigungsdauer?

Sprich, wird taggenau und zum Zeitpunkt des Aussprechens der Kündigung die Beschäftigungsdauer ermittelt oder wird als kleinste Zeiteinheit der Beschäftigungsmonat herangezogen? Bzw. ist die Beschäftigungsdauer zum Wirksamwerden der Kündigung, also zum 30.11.2013, relevant?

Vielen Dank für Ihre Meinungen hierzu!

stanfield