Liebe/-r Experte/-in,
unser Kindergarten (e.V.)in Hamburg existiert seit 1976 und befindet sich seither in dem gleichen Gewerbegebäude.
Nun wollen die Besitzer das Gebäude verkaufen.
Im Mietvertrag steht Kündigungsfrist 3 Monate. Gilt diese
Kündigungsfrist auch für soziale und gemeinnützige Einrichtungen, wie unserem Kindergarten. Oder besteht die Chance auf längere Kündigungsfristen ?
Vielen Dank für Deine Hilfe Gruss Ingo
Hallo Ingo,
dazu möchte ich lieber nicht Stellung nehmen. Da rate ich dringend zum Fachanwalt. Tut mir leid.
Lieber Ingó,
dies ist natürlich eine spezielle Frage,die meine soziale Einrichtung, wo ich arbeite über einen Rechtsanwalt klären lassen würde. Deshalb kann ich Dir auch keine konkrete Auskunft geben. Folgenden Link habe ich im Netz gefunden:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Antwort:
Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag
Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a Abs. 2 BGB.
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.
Es kann also spätestens am dritten Werktag
a) des Oktober zum 31. März,
b) des Januar zum 30.Juni,
c) des April zum 30.September,
d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werden
k
Achtung:
Im schlechtesten Fall kann die verbleibende Mietzeit also knapp 9 Monate betragen. Beispiel: Der Mieter kündigt am vierten Werktag des Oktober: Das Mietverhältnis endet dann erst am 30. Juni.
Hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Gruss
Michael
Hallo Herr Kuhn,
nach meiner Einschätzung ist die Künfigung rechtens, da gemäß BGB Paragraph 580 ff keine Ausnahmeregelungen für soziale Einrichtungen bestehen.
Jedoch sollte der zugrundeliegende Mietvertrag nochmals überprüft (evtl. von einem Rechtsanwalt) werden, ob er dem geltenden Recht entspricht.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
MfG wanda79
Entschuldigung, dass es länger gedauert hat. Ich hatte die Mail übersehen. Wenn soziale Institutionen am normalen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, dann gibt es keine Sonderrechte, zumindest sind mir keine bekannt.
Da es mehr ein Mietrechtsproblem als ein Sozialrechtsproblem darstellt, bin ich nicht der richtige Experte und kann Ihnen auch keinen Tipp geben, wie sie die Kündigung verhindern können,
Viele Grüße