In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsfristen:
" Hinsichtlich der ordentlichen Kündigung gilt eine Frist von 4 Wochen "
Ist diese Klausel überhaupt rechtswirksam ?
Denn laut Gesetz sind es doch bei einer Beschäftigung bis zu einem Jahr 4 Wochen
zum Monatsende.