Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsfristen:

" Hinsichtlich der ordentlichen Kündigung gilt eine Frist von 4 Wochen "

Ist diese Klausel überhaupt rechtswirksam ?

Denn laut Gesetz sind es doch bei einer Beschäftigung bis zu einem Jahr 4 Wochen
zum Monatsende.

Hallo,

rechtens ist, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats beträgt.

Gruß W.

Kommt darauf an - gibt es einen Tarifervertrag, ist erbindend, was f. ein Gewerbe, …