Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Hallo,
bin eigentlich soweit ganz Fit im Kündigungsschutz
allerdings bin ich mir in diesem Punkt nur halb sich und würde gerne eine Provisionelle Meinung einholen.

Ist es möglich auch während der Probezeit jemanden zum 13. eines Monats zu kündigen?

Ich weiss das es zum Monatsende und auch zur Monatsmitte möglich ist aber zu einem 13. ???
Ich rieche da eigentlich einen perfekten Formfehler heraus aber bin mir dann doch nicht so sicher.

Hallo

Mit KüSchutz hat das eigentlich nix zu tun. Ob man während einer vereinbarten Probezeit zum 13. kündigen kann, hängt von den vereinbarten Küfristen ab. Sind 2 Wochen als Küfrist vereinbart, geht das natürlich, wenn man zwei Wochen vor dem 13. kündigt…

Gruß,
LeoLo

Hi,
was verstehst Duunter einer „provisionellen“ Meinung? Ist das eine solche, für die man eine Provision erhält? :smile:

Gruß

Michael