Kündigungsfristen im Mietrecht

Richten sich die Kündigungsfristen im Mietrecht nach der Dauer des Mietvertrages; also ähnlich wie bei einem Arbeitsverhältnis? Müssen sich Mieter und Vermieter zwingend daran halten? Bin auf Antwort gespannt und bedanke mich schon einmal im Voraus dafür.

Vertrag ist grundsätzlich , was die Parteien miteinander vereinbaren.Die Kündigungsfrist beträgt heute für den Mieter 3 Monate , der Vermieter darf nur aus wichtigen Grund kündigen , ebenfalls drei Monate , im fristlosen Fall sofort.