Kündigungsfristen im Vertrag

Hallo an alle,

in einem Arbeitsvertrag steht Folgendes zu Kündigungsfristen:

… Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Danach gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Zugangs der Kündigungserklärung an, auch wenn die Kündigung erst nach Ablauf der Probezeit wirksam wird.

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit ist meiner Meinung nach 1 Monat. Würde bei diesem Vertrag, nach der Probezeit, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten wirksam sein? Oder gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Angenommen man wäre ab dem 01.01.2011 eingestellt, somit läuft die Probezeit am 31.03.2011 ab.

Wenn man am 21.03.2011 kündigen würde, wäre dann der Austrittstermin der 05.04.2001 - der 22.06.2011 - oder der 30.06.2011?

Vielen Dank für die Hilfe!

LG Jasmin

Hallo

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit ist meiner
Meinung nach 1 Monat.

Nein. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Würde bei diesem Vertrag, nach der
Probezeit, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten wirksam sein?

Ja. Verlängerungen sind durchaus erlaubt.

Oder gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Nein.

Angenommen man wäre ab dem 01.01.2011 eingestellt, somit läuft
die Probezeit am 31.03.2011 ab.

Wenn man am 21.03.2011 kündigen würde, wäre dann der
Austrittstermin der 05.04.2001 - der 22.06.2011 - oder der
30.06.2011?

Das AV endet zum 04.04.
Der 04.04. ist dann der letzte Tag des rechtlichen Bestehens des AV.

Erst bei Kündigungszugang ab dem 01.04. wäre die längere Küfrist maßgeblich.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo

und vielen Dank!!

Das bedeutet eine Kündigung, auch am letzten Tag der Probezeit, hat immer noch die Kündigungsfrist von 2 Wochen?
Eine Kündigung am 31.03.2011 würde dann zum 15.04.2011 wirksam sein?

Danke und
LGjasmin

Hallo Jasmin

Das bedeutet eine Kündigung, auch am letzten Tag der
Probezeit, hat immer noch die Kündigungsfrist von 2 Wochen?

Ja.

Eine Kündigung am 31.03.2011 würde dann zum 15.04.2011 wirksam
sein?

Nein. Zum 1 4.04. (14.04. ist der letzte tag des rechtlichen Bestehens des AV).

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

Das bedeutet eine Kündigung, auch am letzten Tag der
Probezeit, hat immer noch die Kündigungsfrist von 2 Wochen?

Ja.

Eine Kündigung am 31.03.2011 würde dann zum 15.04.2011 wirksam
sein?

Nein. Zum 1 4.04. (14.04. ist der letzte tag des
rechtlichen Bestehens des AV).

Vielen Dank.
Ich dachte die eigentliche Kündigungsfrist beginnt erst am Tag nach dem Zugang des Kuendigungsschreibens…
So wurde es mir mal erklärt. Deshalb nahm ich an es wäre zum 15.04.

LG Jasmin

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Hallo Jasmin

Eine Kündigung am 31.03.2011 würde dann zum 15.04.2011 wirksam
sein?

Nein. Zum 1 4.04. (14.04. ist der letzte tag des
rechtlichen Bestehens des AV).

Vielen Dank.
Ich dachte die eigentliche Kündigungsfrist beginnt erst am Tag
nach dem Zugang des Kuendigungsschreibens…
So wurde es mir mal erklärt. Deshalb nahm ich an es wäre zum
15.04.

Das wurde Dir auch richtig erklärt. Wenn am Monatsletzten die Kü zugeht, ist der erste Tag der Küfrist der erste des Folgemonats. Und jetzt schau mal auf Deinen Kalender und zähl ab dem 01. 14 Tage runter :o) Da landest Du bei „14“, also auf dem 14.

Gruß,
LeoLo

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ja klar, ich hatte nen Denkfehler

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