Hallo Ihr,
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Fall:
Mal angenohmen ein Arbeitgeber (selbstständiger Architekt oder Ingenieur) schließt aufgrund seines Alters sein Büro. Muß er sich trotzdem an das Kündigungsfrist halten oder kann er von jetzt auf gleich den Laden dicht machen?
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Fall:
Mal angenohmen ein Arbeitgeber (wie oben beschrieben) schließt sein Büro weil er insolvent ist. Diese insolvents war jedoch absehbar, muß er in diesem Fall die Kündigungsfrist einhalten?
Sind die Kündigungsfristen eigentlich auch von der Mitarbeiterzahl abhängig? Wie siehts aus wenn beispielsweise nur der Arbeitgeber, ein Vollzeitmitarbeiter und eine Halbtagskraft auf 400 Euro Basis im Büro arbeiten?
Danke und Gruß
Jim Beam
Hallo
- Fall:
Mal angenohmen ein Arbeitgeber (selbstständiger Architekt oder
Ingenieur) schließt aufgrund seines Alters sein Büro. Muß er
sich trotzdem an das Kündigungsfrist halten oder kann er von
jetzt auf gleich den Laden dicht machen?
Du meinst bzgl seiner Angestellten? Natürlich muß er die Fristen einhalten.
- Fall:
Mal angenohmen ein Arbeitgeber (wie oben beschrieben) schließt
sein Büro weil er insolvent ist. Diese insolvents war jedoch
absehbar, muß er in diesem Fall die Kündigungsfrist einhalten?
Ja. Wenn er insolvent ist, muß er Insolvenz beantragen. Dann kündigt auch nicht mehr der AG sondern der Insolvenzverwalter. Hier gibt es dann dank der InsO ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende.
Sind die Kündigungsfristen eigentlich auch von der
Mitarbeiterzahl abhängig?
Nein
Wie siehts aus wenn beispielsweise
nur der Arbeitgeber, ein Vollzeitmitarbeiter und eine
Halbtagskraft auf 400 Euro Basis im Büro arbeiten?
An den einzuhaltenden Fristen ändert sich dabei nichts.
Gruß,
LeoLo