Kündigungsfristen in befristetem Arbeitsvertrag

Hallo liebe Wissenenden,
ich hoffe, ich bin nicht in der falschen Kategorie …
Mein Problem ist folgendes:
Ich arbeite seit einigen Monaten über eine Zeitarbeitsfirma bei einer großen Automarke. Der Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma geht bis zum 30.4.2003. Dort hat man mir jetzt gesagt, dass ich vor dem 30.4.03 auch nicht aus diesem Vertrag rauskommen, also nicht kündigen kann, da ja das Kündigungsdatum bereits feststellt (dadurch dass der Vertrag befristet ist). Ist dies denn überhaupt rechtens? Im Vertrag selbst steht, dass Kündigungsfristen entfallen.
Habe ich denn gar keine Chance da raus zu kommen? Oder bin ich wirklich gewzungen bis 30.4. bei der Zeitarbeitsfirma zu bleiben?
Wer kennt sich da aus?
Bin über jede Hilfe dankbar!
Viele liebe Grüße aus München,
Kerrie

Hallo!

In Deinem Arbeitsvertrag sind sicherlich Kündigungsfristen vereinbart. Klassisch ist hier z.B. 6 Wochen zum Quatrtalsende.
Viel länger darf die Kündigungsfrist arbeitsrechtlich m.W. auch nicht sein.
Lies Die erst mal den Vertrag genau durch und schicke uns, was bzgl. der Fristen drinsteht, dann kann Dir hier sicherlich geholfen werden.
Die Aussage, dass Du vor dem 30.4.03, also in mehr als 6 Monaten, nicht kündigen kannst, halte ich für sehr gewagt, damit wird die Firma wohl nicht durchkommen.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,
da steht nur dass die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit gelten und von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien, wenn es unbefristet abgeschlossen wurde, mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
Ich hab die von der Zeitarbeitsfirma darauf bereits angesprochen und sie sagten, dass es in diesem Fall keine Fristen gäbe, da das Kündigungsdatum schon feststehe.
Hilfe, ich will da nicht bis zum 30.4. feststecken! :frowning:
Vielen lieben Dank für deine Hilfe,
schöne Grüße,
Kerrie

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Hallo,

Hallo liebe Wissenenden,
ich hoffe, ich bin nicht in der falschen Kategorie …
Mein Problem ist folgendes:
Ich arbeite seit einigen Monaten über eine Zeitarbeitsfirma
bei einer großen Automarke. Der Vertrag mit der
Zeitarbeitsfirma geht bis zum 30.4.2003. Dort hat man mir
jetzt gesagt, dass ich vor dem 30.4.03 auch nicht aus diesem
Vertrag rauskommen, also nicht kündigen kann, da ja das
Kündigungsdatum bereits feststellt (dadurch dass der Vertrag
befristet ist).

Das ist Unsinn. Das Ende eines Arbeitsvertrages hat nichts mit der Kündigung zu tun. Ein Arbeitsvertrag kann immer gekündigt werden. Gesetzlich sind die Fristen des § 622 BGB.

Ist dies denn überhaupt rechtens? Im Vertrag

selbst steht, dass Kündigungsfristen entfallen.
Habe ich denn gar keine Chance da raus zu kommen? Oder bin ich
wirklich gewzungen bis 30.4. bei der Zeitarbeitsfirma zu
bleiben?

Du kannst jederzeit kündigen und bist selbstverständlich nicht gezwungen bis zum Vertragsende dort zu bleiben.

Wer kennt sich da aus?
Bin über jede Hilfe dankbar!
Viele liebe Grüße aus München,
Kerrie

Grüße vom Niederrhein
Michael

Hallo Michael.

Dort hat man mir
jetzt gesagt, dass ich vor dem 30.4.03 auch nicht aus diesem
Vertrag rauskommen, also nicht kündigen kann, da ja das
Kündigungsdatum bereits feststellt (dadurch dass der Vertrag
befristet ist).

Das ist Unsinn. Das Ende eines Arbeitsvertrages hat nichts mit
der Kündigung zu tun. Ein Arbeitsvertrag kann immer gekündigt
werden. Gesetzlich sind die Fristen des § 622 BGB.

Apropos „Unsinn“:
Vielleicht schauen wir einfach mal ins Gesetz?
Teilzeit- und Befristungsgesetz:
TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

=> Soweit einzel- oder tarifvertraglich keine Kündigungsmöglichkeit vor Fristende vereinbart wurde, ist die Firma vollkommen im Recht. Der Vertrag läuft aus und kann vor Ablauf nicht gekündigt werden. Natürlich kann man in beiderseitigem Einverständnis einen Aufhebungsvertrag schließen.
Wenn der AG aber nicht will, ist da nix zu machen.

Ist dies denn überhaupt rechtens?

– Selbstverständlich.

Oder bin ich
wirklich gewzungen bis 30.4. bei der Zeitarbeitsfirma zu
bleiben?

– Ohne Aufhebungsvertrag oder fristlose Kü aus wichtigem Grund? Ja!

Du kannst jederzeit kündigen und bist selbstverständlich nicht
gezwungen bis zum Vertragsende dort zu bleiben.

– Quark.

Gruß,
LeoLo

Hallo Kerrie,

auch auf die Gefahr hin, nach wie vor nicht mir LeoLo konform zu gehen, bin ich hier der Ansicht, dass die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende Gültigkeit haben dürfte.
M.E. schließen sich die beiden Klauseln auch nicht gegenseitig aus oder widersprechen sich, denn es kann doch ENTWEDER „4 Wochen“ ODER „das Arbeitsverhältnis endet mit Vertragsende“ als Situation eintreten.
So interpretiere ich das jedenfalls.
Prinzipiell solltest Du meiner Meinung nach (ich weise darauf hin, dass ich kein Anwalt bin und keine Gewähr für meine Aussagen hier übernehmen werde) das AV fristgerecht kündigen, falls Du es nicht bis zum Vertragsende aufrecht erhalten möchtest.
Falls die Firma sich beschwert, muss man hier auch in Betracht ziehen, dass vor dem Arbeitsgericht der Arbeitnehmer grundsätzlich die besseren Karten hat. Man setzt bei Dir keine dezidierten juristischen Grundkenntnisse voraus. Dem Arbeitgeber aber könnte man vor Gericht vorhalten, dass er einen befristeten Vertrag ausgegeben hat, in welchem auch von Kündigungsfristen während der Laufzeit die Rede ist, Du als AN das also als Möglichkeit der vorzeitigen Vertragskündigung ansehen konntest. Mit anderen Worten: Du bist kaum verantwortlich für Fehler des AG bzgl. seiner Vertragsformulierung.
Das wie gesagt nur als meine persönliche Einschätzung aus der Praxis. Garantien für einen für Dich positiven Ausgang eines Arbeitsgerichtsverfahrens gibt es natürlich keine.

Grüße und viel Erfolg,

Mathias

da steht nur dass die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses
als Probezeit gelten und von beiden Vertragsparteien mit einer
Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien,
wenn es unbefristet abgeschlossen wurde, mit einer Frist von 4
Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt
werden.
Ich hab die von der Zeitarbeitsfirma darauf bereits
angesprochen und sie sagten, dass es in diesem Fall keine
Fristen gäbe, da das Kündigungsdatum schon feststehe.
Hilfe, ich will da nicht bis zum 30.4. feststecken! :frowning:
Vielen lieben Dank für deine Hilfe,
schöne Grüße,
Kerrie

Hallo!

In Deinem Arbeitsvertrag sind sicherlich Kündigungsfristen
vereinbart. Klassisch ist hier z.B. 6 Wochen zum
Quatrtalsende.
Viel länger darf die Kündigungsfrist arbeitsrechtlich m.W.
auch nicht sein.
Lies Die erst mal den Vertrag genau durch und schicke uns, was
bzgl. der Fristen drinsteht, dann kann Dir hier sicherlich
geholfen werden.
Die Aussage, dass Du vor dem 30.4.03, also in mehr als 6
Monaten, nicht kündigen kannst, halte ich für sehr gewagt,
damit wird die Firma wohl nicht durchkommen.

Grüße,

Mathias

Vertragsende!
Hi Kerrie!

da steht nur dass die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses
als Probezeit gelten und von beiden Vertragsparteien mit einer
Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien,
wenn es unbefristet abgeschlossen wurde, mit einer Frist von 4
Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt
werden.

Wenn das so differenziert dort drinsteht, hast Du in der Tat „keine Chance“.

Soweit die Theorie…

Wenn Du es dort nicht mehr aushälst, wird Dir der Arbeitgeber in der Regel keine Steine in den Weg legen und sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen (der einzige Weg!).
Aber: Das ist normal und keinesfalls grundsätzlich so!

Ich wäre auch vorsichtig mit solchen Kommentaren, dass der Arbeitnehmer vor Gericht grundsätzlich die besseren Karten hat (wie Mathias es hier tut). In der Tat ist es häufig so - aber nicht selten ist es eben nicht so!

Es soll auch schon Fälle gegeben haben, in denen der Arbeitnehmer einen Schadenersatz an seinen Arbeitgeber gezahlt hat (kann ich mir bei einem AÜG-Vertrag aber ehrlich gesagt nicht vorstellen)

„Vor Gericht und auf hoher See…“

Grüße
Guido

Hallo.

auch auf die Gefahr hin, nach wie vor nicht mir LeoLo konform
zu gehen,

– Nicht mit „LeoLo“… Du gehst mit dem Gesetz nicht „konform“. Da ich das nicht geschrieben habe, kann ich das jetzt auch nicht einfach zu Kerries Gunsten schnell umschreiben:frowning:

bin ich hier der Ansicht, dass die im Vertrag
angegebene Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum
Monatsende Gültigkeit haben dürfte.

– Im AV steht eindeutig „unbefristet“!

Prinzipiell solltest Du meiner Meinung nach (ich weise darauf
hin, dass ich kein Anwalt bin und keine Gewähr für meine
Aussagen hier übernehmen werde) das AV fristgerecht kündigen,
falls Du es nicht bis zum Vertragsende aufrecht erhalten
möchtest.

– Wenn wir uns darauf einigen, daß Du den Schadensersatz übernimmst? Ach ja, Verleihfirmen vereinbaren gerne Vertragsstrafen (müßte Kerrie mal nachlesen). Die müsstest Du Kerrie dann ebenfalls bei Fälligkeit überweisen. Unter der Bedingung sollte er auf Deinen Rat hören.

Falls die Firma sich beschwert, muss man hier auch in Betracht
ziehen, dass vor dem Arbeitsgericht der Arbeitnehmer
grundsätzlich die besseren Karten hat.

– Das ist totaler Kokolores!

Mit anderen Worten: Du bist kaum
verantwortlich für Fehler des AG bzgl. seiner
Vertragsformulierung.

– Problematisch ist aber, daß da kein Fehler unterlaufen ist. Die Klausel ist durchaus legitim und wasserdicht.

Es ist doch ganz einfach: beide Parteien haben einen AV unterschrieben, der eingehalten werden muß. Wenn die Verleihfirma jetzt Kerrie entlassen wollte, würde deine Interpretatione vermutlich genau anders herum ausfallen. Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo :smile:
Vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Ihr habt euch ja richtig Mühe gegeben. Ich habe am Mittwoch einen Termin mit der Zeitarbeitsfirma … Mal sehen was dabei raus kommt. Wie ich die aber einschätze, habe ich keine Chance, weil sie nicht gerade entgegenkommend sind. Na ja, wird sich zeigen. Gesagt hat mir das in der Tat keiner von denen, dass ich nicht kündigen kann, wann ich will :frowning:
Ganz lieben Dank noch mal an alle!
Schöne Grüße,
Kerrie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]