Hallo,
Person A ist seit 8 Wochen bein seinem AG beschäftigt. Jetzt hat sich Person A Abends beim Fuhrparkleiter für den nächsten Tag Krankgemeldet. 3 Std. später kommt vom Chef eine sms mit dem Inhalt: kündigung zu sofort, Kündigung erfolgt noch schriftlich.
Jetzt die Frage: Welche kündigungsfrist muss der chef einhalten?
Im Arbeitsvertrag steht: Kündigung 1 tag , nach Probezeit 4 Wochen.
Muss der AG nicht eine Kündigungszeit von 2 wochen einhalten. Soviel Person A weiss, ist der AG nicht Tariflich gebunden.
MFG
Hallo
Wenn kein TV Anwendung findet, sind 2 Wochen einzuhalten, sofern eine Probezeit vereinbart wurde. Die Küfrist läuft mit Zugang der schriftlichen Kü. Eine sms ist nicht wirksam (sollte aber erst mal nicht gelöscht werden!). Nach Ende der AU Arbeitskraft nachweislich weiter anbieten.
Gruß,
LeoLo
Und wie sieht das mit den Kündigungszeiten aus, die im Arbeitsvertrag stehen? Während der Probezeit 1 Tag, danach 4 Wochen?
Es
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Hallo
Und wie sieht das mit den Kündigungszeiten aus, die im
Arbeitsvertrag stehen?
Die wären unter der oben genannten Voraussetzung (kein Tarifvertrag) unwirksam.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Person A hat heute am 23.07.2010 die fristlose kündigung zum 22.07.2010 bekommen. Kündigung wurde am 22.07.2010 geschrieben.
DIe Kündigung kann doch so nicht rechtens sein oder??
MFG Vincent
Hallo
War die Kü ausdrücklich fristlos oder wurde einfach nur die unwirksame Küfrist eingehalten?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
es stand fristlos in der kündigung. und wie gereits geschrieben: Kündigung wurde am 22.07.2010 geschrieben und zum 22.07.2010 fristlos gekündigt. Kündigung ging allerdings erst am 23.07.2010 per einschreiben mit rückschein bei person A ein.
MFG Vincent
Hallo
es stand fristlos in der kündigung.
Dann sollte unbedingt Klage erhoben werden. Montag sollte der fiktive AN direkt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort.
Ggf vorher Beratungskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen, wenn die finanziellen Mittel gering sind.
ruß,
LeoLo
Hallo, der fiktive AN war beim Anwalt: Klage wurde eingereicht: Kündigungsfrist von 2 Wochen hätte vom AG eingehalten werden müßen, dann ist laut Anwalt die Kündigung Sittenwidrig,da die fristlose kündigung direkt nach Krankmeldung ausgesprochen wurde und somit das unbefristete Arbeitsverhältniss weiterbestehen würde.
Kann der AN jetzt davon ausgehen, das der AG eine neue kündigung schreiben muss oder wie läuft sowas jetzt ab??
MFG Vincent