Hallo www-Gemeinde,
meine Frage bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Kündigungsschutzgesetz und Kündigungsfristen.
Die Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten doch sowohl für Betriebe die an das Kündigungsschutzgesetz gebunden sind als auch für Betriebe die nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden sind oder?
Das heißt doch, dass wenn in einem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt und ein Arbeiter mehrere Jahre im Betrieb tätig war der Arbeitgeber sich trotzdem an die verlängerte Kündigungsfrist halten muss oder? Er benötigt halt im Vergleich zum Kündigungsschutzgesetz keinen Grund für die Kündigung, die verlängerte Frist muss er dennoch einhalten habe ich das richtig verstanden?
Herzlichen Dank vorab, hoffe die Frage war einigermaßen klar gestellt.
Viele Grüße
martiki1