Hallo,
möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen.
Im Arbeitsvertrag vom 01.04.2005 steht , dass die Küngigungsfristen sich nach dem zur Zeit gültigen Tarifvertrag richten.
Bedeutet es, dass der TV vom 04.2005 gültig ist oder der vom Zeitpunkt der Kündigung also 2010?
Ich arbeite im Bäckereihandwerk . Kennt jemand die gültigen Kündigungsfristen für AN?
Bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.
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steht da „derzeit gültig“, dann gilt der von 2005
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steht da „in jeweiliger Fassung“, dann gilt 2010
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wenn allgemeinverbindlich, dann gilt ohnehin der jeweils gülitge TV
ergo: kündige einfach mit einer Monatsfrist.
Gruß
Vielen Dank für die Hinweise, ich denke wenn ich bis zum 31. 10. und dann zum 30.11. kündige, müßte ja alles korrekt sein.
Ich will allerdings warten bis ich den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche habe, deshalb bin ich etwas in Zeitnot.
nochmals vielen Dank für die prompte Antwort…
viele Grüße